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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Haustürwiderruf / Fernabsatzgesetz
 
nullnyx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2006 15:37
Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage:

gibt es bei Darlehensgewährungen eine Widerrufsbelehrung für Haustürgeschäfte bzw. nach Fernabsatzgesetz?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

Ist es überhaupt zulässig, Darlehensverträge einem Kunden zur Unterschrift zuzusenden?

Danke für Eure Antworten.

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life is endless adventure...

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 16:02
Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag auch ohen Haustürsituation ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 18:50
Ich würde mich hüten, in der Praxis Darlehensverträge dem Kunden zuzusenden. Die soll der Kunde in meinem Beisein unterzeichnen.


Wie Herrmann schon sagte, hast du bei Darlehensverträgen
eh ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist läuft ab dem Tag, wo die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde.
nullnyx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2006 15:51
@ Herrmann

ja, das ist richtig, meine Frage allerdings ist eher, ob durch das Zusenden der Darlehensverträge (und somit das Unterzeichnen in den Räumen des Kunden) evtl. ein unbefristetes Widerrufsrecht entstehen könnte...

Danke schon im Voraus für Ihre Antwort!

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life is endless adventure...

Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.10.2006 12:09
Natürlich...
auch hier gilt das Fernabsatzgesetzt, wie bei jeder anderen Dienstleistung auch!
Wenn du das missachtest, hat der Kunde eine unbefristetes Wiederrufsrecht.

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Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

 

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