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Bereich Baufinanzierungen |
Moderator: TobiasH |
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baufi [Belastungsvollmacht / Eigentümerhypothek] |
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Verfasst am: 10.01.2003 17:38 |
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hi an alle.
wir haben gerdae das thema baufi und ich kenne vokabeln nicht:
wer kann mir erklären was eine belastungsvollmacht ist?
was ist eine eigentümerhypothek?
-eigentümergrundschuld ist klar, wenn hypothek! dem eigentümer noch zusteht, da forderung noch nicht enrtstanden.
wer kann mir helfen?
dagobert |
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Verfasst am: 10.01.2003 19:06 - Geaendert am: 10.01.2003 20:08 |
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BGB § 1163 Eigentümerhypothek
(1) Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. Erlischt die Forderung, so erwirbt der Eigentümer die Hypothek.
(2) Eine Hypothek, für welche die Erteilung des Hypothekenbriefs nicht ausgeschlossen ist, steht bis zur Übergabe des Briefes an den Gläubiger dem Eigentümer zu.
Belastungsvollmacht
Damit der Käufer die Immobilie, zur Sicherung seiner Finanzierung mit einer Grundschuld bis zu einer bestimmten Summe belasten kann, wird häufig bereits im Grundstückskaufvertrag eine Belastungsvollmacht aufgenommen. Ohne diese Möglichkeit könnten die meisten Immobiliengeschäfte nicht abgewickelt werden, da eine Verschuldung über mehrere Jahre bei Immobilien heute eher die Regel ist als eine Ausnahme ist. Es ist verständlich, daß die finanzierenden Kreditinstitute des Käufers die benötigte Kreditsumme erst dann auszahlen, wenn Sie als Gläubiger im Grundbuch abgesichert sind. Meistens ist dies mit der Ablösung von Belastungen des Verkäufers verbunden. Und da der Verkäufer ein Interesse daran hat, den Kaufpreis vor der Umschreibung des Eigentums auf den Käufer zu erhalten, stimmt er der Belastung zu. Der Verkäufer wird dadurch abgesichert, daß der Käufer seine Ansprüche auf Auszahlung der Kreditsumme gegen das Kreditinstitut unwiderruflich an Ihn abtritt
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