Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 67
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Oh shit...worauf renchne ich die %??Grundschuld
 
SparkleJewel
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 19:20
Hi ihr!
Wenn ich eine Grundschuld hab im Auszug, nehmen wir an von der Deutschen Bank...
so und da steht, dass sie zwangsvollstreckbar ist...und dieses (sorry weiss nicht genau) 15% Zinsen und 10& Nebenleistung...
Mir ist klar, dass die Zinsen&Nebenleistung nur bei dem Eintreten einer Zwangsvollstreckung eintritt,aber worauf nimmt man denn dann die %-Zahl? Geh ich nach der Höhe der Grundschuld? Oder dem Betrag des Darlehens?
Sind die % per anno?

Danke danke!!
SparkleJewel
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 19:22
sorry 100 rechtschreibfehler... :-) ich meinte 10 % (!!!) nebenleistung!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 19:35 - Geaendert am: 04.11.2006 19:36
Beim Verteilungstermin kann der Gläubiger der Grundschuld maximal
den Grundschuldbetrag plus 15 % Zinsen p.a. auf dem Grundschuldbetrag der letzten drei Jahre und die Nebenleistung verlangen.

Übrigens: Man kann seinen eignen Text nachträglich bearbeiten!
Lisl
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 19:36
Ich würde sagen, man rechnet die Prozente auf die aktuelle/ausstehende Höhe der Forderung.

Ganz sicher bin ich mir aber leider nicht.

Schönes Wochenende.
cinderella86
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 21:19
Das würde ich jetzt auch sagen... die Zinsen werden auf die noch ausstehende Forderung berechnet
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.11.2006 21:39
Die Grundschuld ist losgelöst von der Forderung. Deshalb wird der dingliche Zinssatz auf die Grundschuld gerechnet.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse