Oh shit...worauf renchne ich die %??Grundschuld |
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Verfasst am: 04.11.2006 19:20 |
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Hi ihr!
Wenn ich eine Grundschuld hab im Auszug, nehmen wir an von der Deutschen Bank...
so und da steht, dass sie zwangsvollstreckbar ist...und dieses (sorry weiss nicht genau) 15% Zinsen und 10& Nebenleistung...
Mir ist klar, dass die Zinsen&Nebenleistung nur bei dem Eintreten einer Zwangsvollstreckung eintritt,aber worauf nimmt man denn dann die %-Zahl? Geh ich nach der Höhe der Grundschuld? Oder dem Betrag des Darlehens?
Sind die % per anno?
Danke danke!! |
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Verfasst am: 04.11.2006 19:22 |
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sorry 100 rechtschreibfehler... :-) ich meinte 10 % (!!!) nebenleistung! |
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Verfasst am: 04.11.2006 19:35 - Geaendert am: 04.11.2006 19:36 |
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Beim Verteilungstermin kann der Gläubiger der Grundschuld maximal
den Grundschuldbetrag plus 15 % Zinsen p.a. auf dem Grundschuldbetrag der letzten drei Jahre und die Nebenleistung verlangen.
Übrigens: Man kann seinen eignen Text nachträglich bearbeiten! |
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Verfasst am: 04.11.2006 19:36 |
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Ich würde sagen, man rechnet die Prozente auf die aktuelle/ausstehende Höhe der Forderung.
Ganz sicher bin ich mir aber leider nicht.
Schönes Wochenende. |
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Verfasst am: 04.11.2006 21:19 |
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Das würde ich jetzt auch sagen... die Zinsen werden auf die noch ausstehende Forderung berechnet |
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Verfasst am: 04.11.2006 21:39 |
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Die Grundschuld ist losgelöst von der Forderung. Deshalb wird der dingliche Zinssatz auf die Grundschuld gerechnet. |
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