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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Rangvorbehalt
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 19:06
Der Rangvorbehalt wird im Grundbuch bei dem zurücktretenden Recht eingetragen.

Was ist denn an dieser Aussage falsch?

In einem Prüfungsvorbereitungsbuch wird diese Aussage als nicht richtig gewertet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 19:11 - Geaendert am: 15.11.2006 19:12
Nichts!
Der Rangvorbehalt ist im Grundbuch bei dem zurücktretenden Recht nach BGB § 881 einzutragen.

BGB § 881 Rangvorbehalt
(1) Der Eigentümer kann sich bei der Belas-tung des Grundstücks mit einem Recht die Be-fugnis vorbehalten, ein anderes, dem Umfang nach bestimmtes Recht mit dem Rang vor je-nem Recht eintragen zu lassen.
(2) Der Vorbehalt bedarf der Eintragung in das Grundbuch; die Eintragung muss bei dem Recht erfolgen, das zurücktreten soll.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 19:21
Gut, dann war das Misstrauen ja berechtigt
 

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