Fallstudie Baufinanzierung 2005/2006 - TEIL 2 |
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Verfasst am: 27.12.2006 12:12 |
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Hallo Leute,
so jetzt der 2. Teil.
ich schreib hier jetzt mal ne ganze Aufgabe rein!
Gerald und Stefanie M. bewohnen eine 3-Zimmer-Wohnung in der Stadtmitte. Jetzt erwarten sie Nachwuchs und wollen sich deshalb eine Doppelhaushälfte am Stadtrand suchen. Da die beiden eigene Ersparnisse haben und auch von den Eltern unterstützt werden, wollen Sie ein Haus kaufen. Die Eheleute M. haben bereits verschiedene Anzeigen im Immobilienteil der Zeitung entdeckt, die sie interessieren. Ihre Preisvorstellung liegt bei ca. 250000 €.
Besonderes Interesse rufen diese beiden Angebote den Eheleuten hervor:
ANGEBOT 1:
"Doppelhaushälfte am Stadtrand, Wohnfläche 150 m², Grundstück 340 m², sehr ruhig und doch zentral, Dachgeschoss neu ausgebaut, Baujahr 1987, Einbauküche, Garage
Kaufpreis 249000,00 €"
ANGEBOT 2
"Neubau Doppelhaushälfte in Stadtnähe, optimaler Grundriss, Änderungen noch möglich, Ausstattung nach Wunsch des Käufers, Wohnfläche 151 m², Grundstück 332 m²
Kaufpreis 249000,00 €"
Prüfen und analysieren Sie die beiden Angebote hinsichtlich der Fragestellung "Was ist positiv und was ist negativ zu beurteilen"!
Fragen:
1. a) Beurteilen und erläutern Sie die Unterschiede zwischen beiden Objekten!
b) Welche Zusatzkosten fallen bei Angebot 1 bzw. bei Angebot 2 noch an?
DANKE DANKE DANKE DANKE!
es kommen noch weitere Fragen. Sie hängen alle mit dem gleichen Fall zusammen.
Grüße
PrinzessinNina |
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Verfasst am: 27.12.2006 12:43 - Geaendert am: 27.12.2006 12:45 |
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Angebot 1:
Baujahr 1987 -> Es beginnen bald die Renovierungen.
Alter Standard in der Wärmedämmung.
Einbauküche -> 20 Jahre alt -> fast wertlos
Angbeot 2:
Nachteil: Neubau -> Man kennt die Nachbarn nicht.
Nachteil: in Stadtnähe -> Gibt es ein Buslinie? |
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Verfasst am: 27.12.2006 13:47 |
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Hallo Hermann,
danke für deine Anwort.
aber wieso ist es ein nachteil beim neubau die nachbarn nicht zu kennen?
und wieso ist stadtnähe ein nachteil? |
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Verfasst am: 27.12.2006 13:50 |
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denke mal stadtnähe, weil man entweder mittendrin wohnt und dann herrscht lärmbelästigung oder zu weit weg auf dem land und man kommt nirgendwo hin, weil keine verkehrsanbindung da ist.
im neubau kennt man die nachbar noch nicht und kann die nicht einschätzen. (ziehen oft um, sind unsauber, laut, haben tiere) |
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Verfasst am: 27.12.2006 13:54 |
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Stadtnähe ist ein Nachteil im Vergleich zu dem andern Angebot, das am Stadtrand liegt.
Stadtrand ist eben noch in der Stadt, aber Stadtnähe, da musst ma schauen, wie nah des wirklich ist und ob eben z.B. noch ein Bus hinfährt.
Und wegen den Nachbarn: Ich stell mir das so vor:
Bei der Altbauwohnung sind ja schon Nachbarn da, die kannst du dir als Käufer evtl vorher mal "anschauen" =).
Bei einem Neubau siehst du ja nicht im Vorhinein was da für Wesen einziehen. *g* |
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Verfasst am: 27.12.2006 16:36 - Geaendert am: 27.12.2006 16:37 |
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Zusatzkosten ANGEBOT 1:
- Renovierungskosten
- neue Vorhänge
- neue Möbel
Zusatzkosten ANGEBOT 2:
- evtl. Erschließungskosten
- neue Möbel
- Garage
- Gartenanlagen
- Änderungswünsche kosten zusätzlich |
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Verfasst am: 27.12.2006 17:25 |
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Positiv:
Angebot 1:
sehr ruhig und zentral, wenigstens das Dachgeschoss ist neu, Garage vorhanden
Angebot 2:
Optimaler Grundriss, Man kann eigene Wünsche mit einbauen, und halt Neubau (optimale Isolierung, vielleicht auch Baugebiet, wo i.d.R viele Junge Paare / Familien bauen, ideal für das Kind!) |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:01 |
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was sind erschließungskosten?
danke |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:04 |
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Werden neue Baugebiete durch Wasserleitungen, Abwasserkanal und Straßenbauten erschlosssen, werden die Kosten auf die Grundstückseigentümer nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme umgelegt. |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:07 |
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Ok, danke Herr Herrmann!
Wie hoch ist die Eigenheimzulage in Euro pro Jahr unter der Voraussetzung, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten ist? |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:24 |
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gibt nix mehr! ^^ |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:26 |
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wenn die doppelhaushälfte aber noch im Jahr 2005 gekauft wurde? |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:41 |
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dann ja! wenn der kauf oder bauvertrag letztes jahr gemacht wurde! ansonsten nein! kann man das aus der Aufgabe erschließen? |
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Verfasst am: 28.12.2006 11:49 |
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also das is ein bissel ein problem!
in der aufgabe selbst steht kein datum dran - ich weiß nur dass die fallstudie für 2005/2006 gilt und am 05.09.2005 erstellt wurde...hilft das? |
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Verfasst am: 28.12.2006 12:03 |
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Grundzulage acht Jahre lange jährlich 1.250 €
Kinderzulage (Baukindergeld): 8 Jahre lang pro Kind 800 € |
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Verfasst am: 28.12.2006 13:44 |
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@herrmann
ja! aber bekommen die noch die Zulage??? |
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Verfasst am: 28.12.2006 13:58 - Geaendert am: 28.12.2006 14:19 |
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Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind.
Eigenheimzulage wird bei Kaufverträgen und Bauneuanträgen nach dem 31.12.2005 nicht mehr neu gewährt. |
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Verfasst am: 28.12.2006 14:03 |
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ah ok! das muss aber dann angegeben sein, wann das Haus gebaut bzw. gekauft wurde! oder? |
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