Immobilienerwerb |
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Verfasst am: 27.01.2003 16:10 |
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Und noch mal was Ungeklärt!
Beim Immobilienerwerb können 1-2% der Kaufsumme an Gerichtskosten anfallen. Ist damit die Umschreibung im Grundbuch gemeint oder mit welchen Kosten werden hier die Häuslekäufer geärgert? |
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Verfasst am: 27.01.2003 18:38 |
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Für das Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde, der Auflassungsurkunde usw. verlangt der Notar Gebühren nach der Gebührenordnung.
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung der Auflassung, der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld Gebühren.
Zusammen etwa 1,5 % des Kaufspreises. |
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Verfasst am: 29.01.2003 14:21 |
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Herrmann ist überall schneller.
Aber besser erklären ist oft nicht möglich.
Der Notar veranlasst die Eintragungen und fertigt den Kaufvertrag an.
Dafür lässt er sich mit den oben genannten 1,5 % Vom Grundstückspreis bezahlen ( Ein Haus gehört ja als wesentlicher Bestandteil zum Grundstück dazu, sofern es schon steht ) |
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