Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 20
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Maklerauftrag
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2007 15:21 - Geaendert am: 21.02.2007 16:55
Bei Immobilienmaklerverträgen werden zwischen drei Arten von Maklerverträgen unterschieden:
• einfacher Maklerauftrag
• Alleinauftrag oder Exklusivauftrag
• qualifizierter Alleinauftrag.

Worin liegen die Unterschiede?
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2007 15:29
Einfacher Maklervertrag:

Makler muss nicht tätig werden, bekommt aber auch nur im Erfolgsfall eine Provision.

Alleinauftrag:

Der Auftraggeber verzichtet darauf andere Makler hinzu zu ziehen. Der Makler seinerseits ist zum tätig werden verpflichtet. Verkauft der Auftraggeber über einen zweiten Makler bekommt der erste trotzdem Provision.

Qualifizierter Alleinauftrag:

Wird individuell ausgehandelt.
Eine Möglichkeit wäre dei Formulierung, dass der Auftraggeber ohne den Makler nicht an dritte Verkaufen kann.

Reicht das so?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2007 16:26 - Geaendert am: 21.02.2007 16:49
Nur zur Ergänzung:

Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht allerdings nur im Erfolgsfall.

Beim Alleinauftrag verzichtet der Auftraggeber des Maklers darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden. Veräußert der Auftraggeber sein Objekt über einen anderen Makler, so muss er dennoch die mit dem Makler vereinbarten Provision zahlen. Der Alleinauftrag wird über eine feste Laufzeit vereinbart.

Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, Interessenten, die an ihn herantreten, an den Makler zu verweisen und den Makler zu Verhandlungen mit solchen Interessenten hinzuzuziehen. Im Gegensatz zum einfachen Alleinauftrag darf die Verweisungs- oder Hinzuziehungsvereinbarung nicht im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, also nicht auf Maklervertragsformularen vereinbart werden.

Quelle:
http://www.ml-fachseminare.de/a-z/AZhtml/atxt1.htm
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2007 16:55
Super! Danke!
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse