Grundschuld |
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Verfasst am: 01.10.2007 16:08 |
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Hey,
sagt mal wie kann man Grundschuld am besten und am einfachsten erklären?!?!? |
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Verfasst am: 01.10.2007 16:11 |
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Kommt drauf an wem man das erklären soll. Nem Vorgesetzten, dem Lehrer oder nem Kunden? |
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Verfasst am: 01.10.2007 16:51 |
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einem kunden,
am besten so einfach wie möglich! ;-) |
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Verfasst am: 01.10.2007 17:09 |
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mit der grundschuld sichert sich der darlehensgeber gegen den forderungsausfall des darlehensnehmers.....heißt wenn der die kohle nicht mehr blechen kann befriedigt er sich aus der grundschuld
aber wenn du einen kunden hast bei dem das thema zur sprache sollte er das schon vorher wissen was das ist |
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Verfasst am: 01.10.2007 17:39 |
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Wird ein Grundschuld in das Grundbuch eingetragen, wird das Grundstück als Pfand genommen.
Wenn der Kunde die Eintragung einer Grundschuld beim Notar bewilligt, ist er einverstanden, dass sein Grundstück als Pfand für ein Darlehen dient. |
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Verfasst am: 02.10.2007 12:49 |
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Hi Herrmann,
ist Pfand das richtige Wort??? Ich dachte bei einer Verpfändung muss ich im tatsächlichen Besitz der Sache sein?
Gruß-------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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Verfasst am: 02.10.2007 12:56 |
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Ich glaube, diese Definition des Pfandes trifft es am ehesten:
Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das im Eigentum einer Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, und im Besitz einer zweiten Person, die Gläubiger dieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes sichert die Forderung. Es kann, wird die Forderung nicht beglichen, vom Gläubiger verwertet werden.
(...)
Hypothekarische Sicherung [Bearbeiten]Als Pfand wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit auch die Grundschuld bezeichnet. Dabei konnten Gegenstand des Pfandes nicht nur einfache Grundstücke sein. Vielmehr konnten auch ganze Herrschaften oder (nach modernem Verständnis) Hoheitsrechte, etwa Zölle, verpfändet werden. Statt Zinsen für die zugrunde liegende Schuld standen dem Gläubiger dann die Einkünfte aus dem Pfand zu.
(...)
Artikel Pfand (Rechtswesen). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. Juli 2007, 13:30 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Pfand_%28Rechtswesen%29&oldid=33893905 (Abgerufen: 2. Oktober 2007, 10:54 UTC) |
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Verfasst am: 02.10.2007 14:17 |
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Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, und somit ein Pfandrecht.
Pfandrechte gibt es an beweglichen Sachen. Hier ist eine Übergabe notwendig.
Pfandrechte gibt es an Rechten. In diesem Fall man die Verpfändung an den Drittschuldner anzeigen.
Pfandrechte gibt es an Grundstücken. Ind diesem Fall muss das Grundpfandrecht in das Grundbuch Abteilung III eingetragen werden. |
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