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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

BAusparvertrag
 
baby_phat
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.01.2008 14:18
Bei welchen Voraussetzungen bekommt der Kunde die Abschlußgebühr beim Baussparvertrag erstattet
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2008 14:43
Meines Wissens nach gar nicht.
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.01.2008 14:48
Ich meine mich zu erinnern, dass man die Abschlussgebühr (Schwäbisch-Hall) erstattet bekommt (50% ???) wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt.

Ich denke aber, dass das keine Regelung ist, die man dem Kunden auf die Nase binden sollte!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2008 17:39
Die Rückerstattung der Abschlußgebühr hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen der Bausparkassen ab. Tarife mit einer Erstattung bei Darlehnsverzicht waren mal vor einiger Zeit sehr inn, mittlerweile glaube ich nicht mehr.

Es bleibt für den Kunden aber der Versuch, sich mit dem Vermittler die Prämie zu teilen, verboten aber durchaus üblich.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2008 16:37
Als Mitarbeiter bei der Coba :D
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2008 19:27
und immer schön versteuern den geldwerten vorteil....

*fg*
DieBankerin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.01.2008 20:35
das ist abhängig von dem anbieter des bausparvertrages und wie der tarif gestaltet ist.
es gibt z.b. bei einer blauen bausparkasse in den alten tarifen die möglichkeit die abschlussgbühr wieder zu bekommen, wenn:
- zuteilung erreicht ist
- auf das bauspardarlehen verzichtet wird
- das guthaben einen bestimmten prozentsatz erreicht hat.

aber alles genaue ist den jeweiligen tarifbedingungen des bausparvertrages zu entnehmen.

Gruss
DieBankerin
(eigentlich ExBankerin, grins)

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baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2008 11:10
ich habe bei schwäbisch hall auch noch so einen tarif.
brachte mir damals nur nix beim abschluss, weil ich als voba mitarbeiter die abschlußgebühren ohnehin nicht zahlen mußte.
 

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