das ist abhängig von dem anbieter des bausparvertrages und wie der tarif gestaltet ist.
es gibt z.b. bei einer blauen bausparkasse in den alten tarifen die möglichkeit die abschlussgbühr wieder zu bekommen, wenn:
- zuteilung erreicht ist
- auf das bauspardarlehen verzichtet wird
- das guthaben einen bestimmten prozentsatz erreicht hat.
aber alles genaue ist den jeweiligen tarifbedingungen des bausparvertrages zu entnehmen.
Gruss
DieBankerin
(eigentlich ExBankerin, grins)LEBE HIER; HEUTE UND JETZT |