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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundschuldzins - EILT -
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2008 18:08
Hallo!

Habe eine dringende Frage:
Kann mir jemand erklären, für was eine Grundschuld verzinst wird. Z. B. mit 18,00%. Welche Kosten sind damit gemeint? Schuldet der Darlehensnehmer nicht eh schon seine Darlehenszinsen? Wo liegt der Unterschied?

DANKE
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2008 18:58
Der Zinssatz lt. Darlehensvertrag bestimmt die Höhe der regelmäßigen Zinszahlungen (Schuldzinsen).

Der Zinssatz, der im Grundbuch ist, bestimmt die Höhe der Haftung. Somit kann die Bank auch die Verwertungskosten mit der Grundschuld abdecken sowie Zinserhöhungen nach der Zinsbindungsdauer auffangen.
MvM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2008 22:00
das was du meinst, ist der dingliche zins - also der i. d. R. als 15% im grundbuch eingetragen ist.

der dingliche zins ist der zins, um die die grundschuld verzinst wird (unabhängig von der forderung aus dem darlehen)
nur im falle der verwertung der grundschuld erhöht dieser zins den forderungsanspruch des ki‘s.

so, jetzt hab ich das wenigstens nicht um sonst auswendig gelernt, auch wenns in der prüfung nicht gefragt war....(=
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.05.2008 22:47
@MvM

Hast du´s denn auch verstanden ?
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber die meisten haben das so auswendig gelernt und verstehen den Sinn bzw. den Satz nicht.

Greetz Lrcoolk
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2008 10:14 - Geaendert am: 09.05.2008 10:15
Aufgrund des abstrakten Charakters der Sicherungsgrundschuld kann die Bank in einem Zwangsversteigerungsverfahren die im Grundbuch eingetragene Grundschuld zuzüglich der rückständigen (dinglichen) Zinsen für zwei Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG) und die laufenden Zinsen (§ 13 Abs. 1 ZVG - Zinsen im Jahr vor der Versteigerungsanordnung bis zum Versteigerungstermin) geltend machen. Gegenüber dem Kreditnehmer hat die Bank jedoch nur einen Anspruch auf den tatsächlichen Schuldsaldo einschließlich der aufgelaufenen Zinsen und der Kosten. Dieser Ausgleich wird aber außerhalb des gerichtlichen Verfahrens durch-geführt.

Quelle:
Stefan Menke, Zwangsversteigerung
MvM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2008 13:39
ja habe ich (=
 

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