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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Geschlossene Immofonds - Möglichkeit zum Ausstieg?
 
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2008 08:58
Hi Hi...

ich hab´ gerade einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei, die mir überhaupt nichts sagt bekommen.

Die schreiben, dass sie die Gesellschafter vom Medico Nr. 32 vertreten, und die Vermittler der Fondsanteile (darunter eine Bank und eine "bekannte" Vermögensberatungsgesellschaft) mehr oder minder wegen unzureichender Aufklärung, fehlender Verkaufsunterlagen etc. verklagen möchten und somit einen Ausstieg aus dem Fonds ermöglichen wollen.

Zum Fonds:
Der läuft bereits seit guten 16 Jahren, Ausschüttungen sind so gut wie null (ein Sparbuch würde mehr bringen^^), Zweitmarktwert ist auch null....also das ganze Ding ist wirklich nichts mehr wert.

Mein Geld hätte ich schon ganz gerne wieder...Mindestanlagesumme bei geschlossenen Immofonds waren ja damals immerhin 20 TDM -.-

Jetzt zur Frage:
Hat jemand damit Erfahrung?
Wie hoch ist die Chance, dass ich mein Geld wirklich wieder bekomme?
Kann ich tatsächlich mit dem gesamten Anlagebetrag rechnen?
Wie lange dauert so etwas?
Wird das Geschäft dann als "nicht zustande gekommen" betrachtet?

Danke schonmal für die Info =)
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2008 18:19
ich kann zu dem Thema leider nicht so viel Beitrag. Aber vorab erstmal das:

Für Anleger die eine Falschberatung feststellen und sich dagegen wehren wollen gibt es Fristen bei der Verjährung. Am 1. Januar 2002 wurde das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt, welches die vorher bestehende 30 jährige Verjährungsfrist verkürzten auf 3 Jahre.
Durch die Verkürzung der Verjährungsfristen ist es trotzdem für Anleger möglich gegen eine Falschberatung vorzugehen, da die Verjährungsfrist erst ab Kenntnisnahme beginnt.
Ganz einfach erklärt, ist dies der Zeitpunkt, wo der Fehler in der Beratung vom Anleger bemerkt wurde, dann sind noch 3 Jahre Zeit bevor es verjährt.
Da dies auch Anwälten nicht immer klar war, ist es möglich das Anleger die durch eine Falschberatung geschädigt wurden, von Schadensersatzklagen abgehalten wurden.
Zu diesem Punkt in der Falschberatung von Anlegern gibt es ein höchstrichterliches Urteil vom 23.01.2007 des BGH (Az. XI ZR 44/06)

(http://www.versicherung-in.de/uwe/falschberatung-verjaehrung-fuer-anleger/)

Das müsste dann ja erstmal geklärt werden. Da du ja vom Fach bist, würde ich denken, dass das für dich ja schon vorher klar gewesen sein muss, oder?

Ansonsten gilt für Dich ja die Beweispflicht. Sollten die Punkte aber positiv für dich geklärt werden, denke ich (ohne juristischen Hintergrund), dass du gute Chancen haben wirst, das Geld wieder zu bekommen. Die Gerichte haben in der Vergangenheit ja schon öfter zu Gunsten der Kläger entschieden. Und die Banken und Makler haben ja auch Versicherungen gegen Falschberatungen abgeschlossen, so dass Geld ja zumindest vorhanden ist.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2008 21:41
Man kann Anteile an geschlossenen Immofonds auch versuchen an andere Personen zu veräußern. Dazu reicht es aus eine Anzeige in der Zeitung zu schalten ...
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2008 10:02
@Troy:
Klar gibt es diese Möglichkeit, aber wenn der Zweitmarktwert quasi bei Null steht, wird auch kein privater Käufer über eine Zeitungsannonce da einsteigen wollen. Zumindest niemand, der den Namen des Fonds einmal bei Google durchjagt... Denn spätestens da sollte man fündig werden, das der Anteil fast nichts Wert ist.

Zum Thema: Wie bereits erwähnt greift die Prospekt-/Beraterhaftung bis zu 3 Jahre nach Kentnissnahme, wenn sich also tatsächlich nachweisen lässt, dass du falsch oder lückenhaft über die möglichen Risiken aufgeklärt worden bist, stehen die Chancen nicht so schlecht, dass es zu einer Entschädigung kommt.

Ich würde einmal versuchen in Erfahrung zu bringen, ob die Kanzlei, die dich angeschrieben hat, bereits Erfolge in verwandten Gebieten aufweisen kann, das sollte ein ausreichender Indikator für deren Seriosität sein.

Viel Erfolg ;-)
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2008 10:36
Die Falschberatung war vor 16 Jahren...damals noch an meinen Daddy verkauft -.-

Ich hab das Ding letztes Jahr auf mich umgeschrieben bekommen, also die Falschberatung nach Sichtung der Verkaufsunterlagen erst im letzten Jahr bemerkt.

Eigentlich hat man damals nicht mehr als eine handschriftliche Prognose mit 6,5% Ausschüttung ausgehändigt.

War damals einer von der Bonnfinanz AG...wie die vorgehen, ist ja mittlerweile durch die Presse bekannt -.-

Die Anwaltskanzlei hat bereits Erfolge vorzuweisen...zumindest schreiben sie das in Ihrem Briefchen ;-)

Danke schonmal für die Hilfe ;-)
 

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