Grundschuld u. Hypothek |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:29 |
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Hey,
ich bereite mich gerade auf meine erste Arbeit vor.
Bin gerade beim Grundbuch.
Die dritte Abteilung im Grundbuch dient der Erfassung von Grundpfandrechten.
Dazu gehört unteranderem die Grundschuld, und die Hypothek.
Nun meine Frage:
Worin besteht der Unterschied zwischen der Grundschuld und der Hypothek?
Ich habe das bis jetzt so verstanden.
Ein Hypothek/Grundschuld wird z.B. als Sicherheit für ein Darlehen eingetragen.
Die Hypothek erlischt nach Rückzahlung des Darlehens, die Grundschuld bleibt bestehen.
Wenn das Darlehen abbezahlt ist, welches Recht hat die Bank dann noch auf eine Grundschuld??
Freue mich über Antworten! |
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Verfasst am: 25.11.2008 17:33 |
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keine da eine sicherungszweckerklärung erstellt wurde und die grundschuld an das darlehen gebunden!
die unterscheidung die du gesehen hast ist aber richtig, die Hypothek verfällt einfach! |
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Verfasst am: 25.11.2008 17:54 |
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Richtig.
Hypothek verfällt und die Grundschuld kann wieder aufleben! So spart sich manch einer den Notar um eine neue Hypothek eintragen zu lassen...
Wenn man weiß man baut evtl noch an oder will modernisieren bietet sich immer Grundschuld an. |
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