Zinsfestschreibung |
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Verfasst am: 29.01.2009 15:23 |
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Hab einige Verständnisfragen.
Was geschieht bei einem Annuitätendarlehen, wenn die Zinsfestschreibung abläuft?
Entsteht dann ein komplett neuer Vertrag, wenn die Marktgegebenheiten sich bis dato ändern?
Wird ein neuer Nominalzins für die verbleibende Restschuld angerechnet?
Wenn das so ist, dann kann man doch den Kunden nie genau sagen wann er sein Darlehen komplett getilgt hat.
und mich würde interessieren, was mit anfänglicher Tilgunssatz gemeint ist. Möchte wissen ob es es in Kundeninitiative liegt dies zu wählen?
Oder besteht die Bank darauf nach Ablauf von einem Jahr den Tilgungssatz anzuheben, oder steigt er einfach automatisch um die eingesparten Zinsen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.... |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:28 |
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1. Zinsfestschreibung läuft aus...
dh. das Darlehen hat zu dem Zeitpunkt einen variablen Zins, der aktuelle Marktzins und der Kunde kann den Restbetrag auf einen Schlag tilgen, bzw. das Darlehen so weiter laufen lassen mit dem variablen Zins.
In der Praxis, wenn das Darlehen nicht getilgt werden soll, wird eine erneute ZInsfestschreibung zu den akutellen MArtkdaten vereinbart...
Es besteht kein neuer Vertrag, nur eine zusätzliche Vereinbarung, aber natürlich können die Zinsen höher/niedriger sein...
2. Anfänglicher Tilgunssatz
Aaaalso =)
Du hast einen Kreditbetrag von 50.000 Euro zb.
2.000 Euro zahlst du im Jahr an Zinsen
und 3.000 Euro tilgst du...
Also zahlst du 5.000 Euro in einem Jahr ab!!
Im 2. Jahr hast du nur noch einen Kreditbetrag von
47.000 Euro, da du 3.000 Euro getilgt hast, davon werden
erneut die Zinsen berechnet, das sind dann 1.500 Euro, weil ja der Kreditbetrag niedriger ist, aber trotzdem zahlst du INSGESAMT im Jahr 5.000 Euro, dh. du hast statt 3.000 Euro diesmal 3.500 Euro gezahlt, deswegen steigt dein Tilgungssatz jährlich "automatisch" weil dein Zinsanteil sinkt...
Verstanden??
Hoffe ich konnt dir helfen...=) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:31 - Geaendert am: 29.01.2009 16:39 |
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Die Besonderheit bei einem Anuitätendarlehen ist, dass die vereinbarte Rate über die Zinsbindungszeit gleich bleibt. Von eventuellen Tilgungssatzwechseln oder sonstigen Produktvarianten einfach mal abgesehen.
Zusätzliches Wissen:
Beispielsweise gibt es, neben dem Anuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen, auch noch das Tilgungsdarlehen.
Hier bleibt lediglich die Tilgungsleistung gleich und die Zinsen sinken entsprechend. Die monatliche Rate verringert sich also.
Das heisst also die monatliche Anuität bei einem Darlehen über 100.000 EUR mit 5,5% Zins und 2% Tilgung würde 625 EUR betragen.
In diesen 625 EUR ist der Zinsanteil (458,33 EUR) und der Tilgungsanteil (166,67 EUR) enthalten.
Bei der nächsten Rate ergibt sich also lediglich noch eine Restschuld i.H.v. 99.833,33 EUR. Die Rate mit 625 EUR bleibt allerdings gleich. Der darin enthaltene Zinsanteil sinkt also, während der Tilgungsanteil steigt.
Daher wird immer der anfängliche Tilgungssatz angegeben (der steigt ja schließlich "von ganz allein" an). In einigen Verträgen steht auch einfach drin: "Tilgungssatz (zzgl. ersparter Zinsen)".
Zur Festschreibung wurde ja schon was geschrieben :) Da sei lediglich zu ergänzen, dass der Kunde das Darlehen bei Bank A auch mit einem Darlehen der Bank B zurückzahlen kann. Er macht also eine klassische Umschuldung. |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:34 |
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Das hab ich ja auch schon erklärt =) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:36 |
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Yoah..bin nur kein Hellseher :P (siehe Uhrzeiten) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:38 |
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Aber schon klar, das es von einem Erfahrenen besser rüber kommt... ;-) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:41 |
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War ja nichts verkehrt :-) Loben wir uns einfach beide selbst und sagen wir haben Recht :-) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:43 |
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Hmm... Einem Mann Recht geben?? Is immer ganz gefährlich...
Weil wenn ich dir jetzt Recht gebe, dann sind wir beide im unrecht, ist immer so!! =)
In diesem Fall jetzt natürlich nicht =) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:46 |
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Verwirr mich alten Mann bitte nicht so :-P Dann gebe ich eben nur mir Recht. So! :-P |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:48 |
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Hör mal, jetzt wirkst du aber sehr arrogant, wenn du dir selbst auch noch Recht geben musst ?! |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:52 |
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Wenn man zu zweit ist und der / die Andere will einem nicht auch Recht geben, dann steht Man(n) eben alleine da.
Das ist nicht arrogant. Das ist mathematische Tatsache :-) |
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Verfasst am: 29.01.2009 16:58 |
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Uuuuh, mathematisch belegt?? Das beeindruckt mich jetzt natürlich =)
Typisch Mann... |
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Verfasst am: 29.01.2009 17:42 - Geaendert am: 29.01.2009 17:51 |
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Bevor die Zinsbindung ausläuft, wird die Bank versuchen, den Zinssatz für weitere Jahre festzuschreiben.
Da sich der Zinssatz ändern kann, lässt sich die endgültige Laufzeit nicht genau vorausberechnen.
Da der Kunde einverstanden ist, dass er immer den gleichen Betrag zahlt, obwohl die Zinsen mit jeder Tilgung geringer werden, wächst der Tilgungsanteil um die ersparten Zinsen.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15424&forumid=16
Die Laufzeit beträgt bei anfänglicher Tilgung von
- 1 % ca. 35 Jahre
- 2 % ca. 25 Jahre.
Ob nun ein anfänglicher Tilgungssatz in Höhe von 1 %, 2 % oder mehr gewählt wird, hängt von seinem Alter und der Tragfähigkeit der Rate ab. |
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