Landwirtschaftliche Flächen |
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Verfasst am: 17.06.2009 12:09 |
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Hallo zusammen,
gibt es eine Preisuntergrenze (gesetzl.) beim erwerb einer landwirtschaftlich genutzten Fläche? Oder Kommt der Preis durch Einigung von Verkäufer und Käufer zustande?
Könnte evtl. bei niedrigen Verkaufspreis ein gesetzl. Vorkaufsrecht der Gemeinde eine Rolle spielen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Euere Antworten. |
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Verfasst am: 17.06.2009 12:17 |
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Ein Vorkaufsrecht hat die Gemeinde immer! Sie kann zu den zw. potenziellem Käufer und Verkäufer ausgehandeltem Vertrag jederzit einsteigen!
Eine gesetzliche Untergrenze ist mir nicht bekannt. |
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Verfasst am: 17.06.2009 13:36 - Geaendert am: 31.01.2010 11:06 |
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Falsch!
Die Gemeinde hat nur innerhalb eines Ortes nach dem Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht.
§ 24 Baugesetzbuch Allgemeines Vorkaufsrecht
(1) Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nut-zung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,
Bei landwirtschaftliche Flächen gibt es ein Vorkaufsrecht des Bundeslandes, z. B. für die gemeinnützigen Landgesellschaften. Sie sind vorkaufsberechtigten Stellen nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückver-kehrsgesetz.
http://www.blg-berlin.de/06_00.html
Bei landwirtschaftlichen Flächen, z. B. an Flussufern, für Bau einer Autobahn greift das Grundstücksverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz. |
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