Berechnung des Sachwerter bzw. Ertragswertes ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 14:38 |
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Muss ich in der Prüfung den Sachwert bzw. den Ertragswert vorrechnen ?
oder muss ich überhaupt etwas in der Prüfung ausrechnen?
Baufinanzierung ist ein komplexes Thema ! Muss ich sofort zum Abschluss kommen? |
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Verfasst am: 17.01.2011 14:51 |
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Nein,
eine komplette Baufinanzierung wirst du nie durchkauen können. Alleine die Beschaffung der Dokumente wie der Grundbuchauszug oder die Objekttaxe dauert bis zu einer Woche.
In der Regel wird die Prüfung sich auf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung konzentriert, wo du dem Kunden am ende dann ein Ja oder ein Nein geben musst.
Es kann auch sein, dass die meisten Analysedaten vorgegeben ist und du dann eine Finanzierung selbst zusammenstellen muss. Da wird dann eher die Rate und Laufzeit und die Vertragsausgestaltung wichtig sein.
Der Sach- und Ertragswert sind bankinterne Rechnungen. Davon bekommt der Kunde nicht sooviel mit. |
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Verfasst am: 17.01.2011 15:09 |
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ich hab das jetzt nicht so richtig verstanden....
wie dass die meisten Analysedaten vorgegeben ist und ich dann eine Finanzierung selbst zusammenstellen muss. Da wird dann eher die Rate und Laufzeit und die Vertragsausgestaltung wichtig sein.
Soll ich dann immer das Annuitätendarlehen nehmen ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 15:14 |
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DA den Kunden fragen:
Will er lieber am Ende der Laufzeit komplett zurückzahlen, oder lieber in monatlichen Raten?
Auch das Sondertilgungsrecht mit ansprechen. |
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Verfasst am: 17.01.2011 15:17 |
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@rom412
also ob der Kunde nach der Zinsbindungsfrist alles zurückzahlen möchte oder in Raten ?
wie jetzt am Ende Laufzeit alles zurückzahlen...:( sorry ich bin jetzt total verwirrt |
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Verfasst am: 17.01.2011 16:12 - Geaendert am: 17.01.2011 16:16 |
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Bei einem Annuitätendarlehen besteht die Rate aus Zins+Tilgung da der Kunde ja jeden Monat einen bestimmten Teil des Darlehens zurückzahlt.
Je länger das Darlehen läuft wird der Tilgungsanteil höher und der Zinsanteil geringer.
Bei einem endfälligen Darlehen zahlt der Kunde während der Laufzeit nur den Zinsanteil da er ja nichts tilgt.
Er zahlt die Summe dann einmalig am Ende der Laufzeit zurück.
Kommt meistens bei Konsumentendarlehen (Auto etc.. )vor da der Kunde bis zum Vertragsablauf des Darlehens eine fällige Geldanlage, LV oder ähnliches hat
Relativ unwahrscheinlich im Wohnbau, außer der Kunde hat eine sehr reiche Erbtante oder es handelt sich um ein 1 Zimmer Wohnklo welches nur TE 20-30 kostet!!! :-))) |
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Verfasst am: 17.01.2011 16:35 |
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Da einfach fragen was der Kunde für Rückzahlungswünsche hat.
In dieser Prüfungsphase soll man auch überprüfen ob der Kunde hierbei staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann (KfW-Darlehen, Wohnriester, Arbeitsnehmersparzulage etc.)
Aber eher wird eine Einnahmen-Überschussrechnung zustande kommen. Ich hab bislang keinen Fall erlebt wo man den Kunden eine komplette Finanzierung darlegen muss. Außerdem gilt es es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Aufkklärungspflichten zu beachten ;-)
Aber keine Sorgen, eine baufi ist relativ einfach :-) |
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Verfasst am: 17.01.2011 16:39 |
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sind die einnahmen-überschuss rechnung ? die haushaltsrechnung ? |
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Verfasst am: 17.01.2011 16:42 |
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Ja.
Die Haushaltrechnung entspricht in sofern die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
LG :-) |
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Verfasst am: 17.01.2011 17:13 |
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Bei einem Baufi- Fall muss man die vorläufigen Annuitäten berechnen. Zuvor müssen die Finanzierungsbausteine ermittelt werden. Da die meisten Häuser gekauft werden, berechnet man als Beleihungswert 90% des Kaufpreispreises. Somit kann man die Höhe des Erstrangdarlehens berechnen. |
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