Absicherung eines EFH |
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Verfasst am: 23.01.2011 22:30 |
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Hallo Leute,
habe die Woche meine mündliche Prüfung und mich würd noch was zum Thema Baufinanzierung interessieren.
Und zwar, wenn sich mein Kunde für den Bau eines Einfamilienhaus entschieden hat und außer dem Grundstück/späteren Haus keine Sicherheiten vorhanden sind. (EK zu ca. 15 % vorhanden)
Reicht eine Grundschuld in Höhe des Bodenwert + Bauwert aus, oder wird durch teilweise Auszahlung des Kreditbetrages eine Sicherheit hergestellt, bis das Haus fertiggestellt ist?
Also die Absicherung vor und nach der Bauphase.
Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Dankeschön! |
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Verfasst am: 24.01.2011 12:46 |
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Eine Eigenkapitalquote von 15 % bedeutet, dass 85 % fremd finanziert werden muss. Da die Erwerbsnebenksoten nicht beleihungsfähig sind, wird der Beleihungsauslauf bei ca. 90 % liegen. Bis 80 % reicht die Grundschuld. Der Rest muss durch zusätzliche Sicherheiten abgedeckt werden.
Die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt nicht auf einmall, sondern nach Baufortschritt. |
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Verfasst am: 24.01.2011 12:54 |
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Dankeschön Herr Herrmann für die schnelle Antwort.
Und hätten Sie noch ein paar zusätzliche Tipps für das Thema BauFi?
Sollte z. B. das Thema KfW angesprochen werden?
Oder wenn das Thema der Vorvertraglichen Informationen nur so kurz angesprochen wird:
"Lieber Kunde, die VVI erhalten Sie bei unserem nächsten Termin"? (und nicht weiter darauf eingeht?) |
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Verfasst am: 24.01.2011 17:07 |
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Vorvertraglichen Informationen können nur so kurz angesprochen werden, sonst sprengst den Zeitrahmen.
Was sollte man bei der Finanzierung eines EFH nicht vergessen:
1. Erwerbsnebenkosten: GrErwSt, Notarkosten usw.
2. Möglichst viel Eigenmittel mit einplanen
3. Realdarlehen berechnen
4. BSV berücksichtigen
5. KfW- Darlehen ansprechen
usw. |
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Verfasst am: 24.01.2011 18:55 |
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Dankeschön @Herrmann für die Hilfe! |
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Verfasst am: 25.01.2011 12:56 |
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Okay, dankeschön!
Dann kann bei meiner Prüfung ja (fast) nichts mehr schief gehen ;-) |
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Verfasst am: 25.01.2011 19:25 |
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Das sind sehr pauschale Aussagen von Herrn Hermann.
Banken bewerten Grundschulden anders beim Sachwertverfahren, als beim Ertragswertverfahren.
Wenn die Bonität des Kunden gut ist, dann gewährt man einen Teil auch mal Blanko.
Bsp: Finanzierung 300 000€
Dann muss die Grundschuld auch 300 000€ betragen, da eine Grundschuld immer in Darlehenshöhe erfolgt.
Wenn die Bank die Grundschuld jedoch nur mit 60% bewertet, bleiben 40% blanko, die man entweder durch andere Sicherheiten abdeckt, blanko gewährt oder den Kredit abweist. |
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