Beleihung und Öffentliche Mittel bitte hilfe |
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Verfasst am: 15.07.2011 22:01 |
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Folgender Fall Beleihungswert Objekt 180.000 EUR Bank finanziert bis max 100% BW. Gesamtkosten 210.000 EUR Kunde hat 20.000 EUR Eigenkapital braucht noch 190.000 EUR (also über 100% BW) Jetzt bekommt der Kunde aber 40.000 EUR öffentliche Mittel. Geht die Finanzierung dann? |
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Verfasst am: 16.07.2011 06:34 |
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Werden die öffentlichen Mittel durch die Hausbank bereit gestellt oder direkt von der öffentliche Stelle?
Wenn die Bank die Mittel zur Verfügung stellt, was z.B. bei KFW-Mitteln üblich ist, dann geht das m.E. nicht bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung (ich habe Dich so verstanden, dass in den Kreditvergaberichtlinien der Bank steht, dass max. bis 100% des BLW finanziert wird).
Öffentliche Mittel können aber z.B. auch von der NRW.Bank / WfA zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird eine Grundschuld oder Hypothek nach unserer Grundschuld eingetragen.
Ob diese dann über 100% finanzieren ist dann allerdings fraglich, meist sind die Regelungen hier ja sehr streng (was u.a. an den günstigen Konditionen liegt). Insbesondere ist fraglich ob hierüber Nebenkosten finanziert werden können.
Die Kreditvergabe folgt dann aber nicht aus Mitteln der Hausbank, insofern kann es sein, dass die Hausbank bei unter 100% liegt obwohl die Gesamtfinanzierung über 100% liegt (allerdings nur wenn die öffentlichen Mittel im Rang hinter die Grundschuld der Hausbank treten).
Grundsätzlich gilt aber: So ziemliche jede Finanzierung ist machbar, fraglich ist letzlich nur wer sie genehmigen darf...
Finanzierungen bis zu 90% des Beleihungswertes, die im Gesamtengagement TEUR 300 nicht übersteigen und einige andere Voraussetzungen erfüllen sind bei uns beispielsweise Einzelkompetenz des Marktes. |
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Verfasst am: 16.07.2011 17:21 |
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Also die Öffentlichen Mittel sind gelder von der WFA. Also müsste es doch gehen oder? Vielen Dank schonmal für die Mühe |
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