Grundschuld |
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Verfasst am: 07.09.2011 12:23 |
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Guten Tag liebe Kollegen,
kann mir jemand erklären was eine Grundschuld
bedeutet. Mir geht es eigentlich darum
welche Bedeutung es hat, wenn die Bank
eine Grundschuld von z.B 70000 Euro ins Grundbuch
eintragen lässt. Sind es dann 70000 Euro die dann diese Bank bekommt
wenn es zu einer Verwertung kommt? |
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Verfasst am: 07.09.2011 13:13 - Geaendert am: 07.09.2011 13:15 |
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Hallo Sultan,
eine Grundschuld wird (fast immer) in Höhe des aufgenommen Darlehens eingetragen. Sprich der Kunde nimmt ein Darlehen in Höhe von 100.000,00 Euro auf, wird eine Grundschuld in Höhe von EUR 100.000,00 zu Gunsten der Bank eingetragen. Hierzu kommen Zinsen und Nebenleistungen. Diese Zinsen und Nebenleistungen kann die Bank beim Verwertungsfall (sprich Zwangsversteigerung) geltend machen. Hierbei muss aber auch darauf geachtet werden an welcher Rangstelle die Grundschuld steht, sprich die unter Abteilung III Nr.1 eingetragene Grundschuld wird zuerst voll (sofern es der erlangte Verkaufspreis zulässt) befriedigt und der Rest schliesst sich hinten an.
Wenn du hier weitere Fragen hast gerne PN an mich :-)
Edit: Falls es nicht ganz klar aus meiner Antwort hervor ging: Bei Zwangsversteigerung bekommt die Bank (sofern der Verkaufspreis es zulässt) den Betrag in Grundschuldhöhe (um das Darlehen vollständig zurück zu führen) sowie die Zinsen und Nebenleistungen zusätzlich |
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Verfasst am: 07.09.2011 16:03 |
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vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das ist echt nett! |
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Verfasst am: 07.09.2011 16:47 - Geaendert am: 07.09.2011 17:19 |
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Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an bestimmten Grundstücken, d. h. die Bank kann die Zwangsversteigerung beantragen. Das Vollstreckungsgericht wird das Grundstück versteigern und den Erlös ./. Kosten den Gläubiger bis zur Höhe der Grundschuld + nicht verjährter Zinsen zur Verfügung stellen. |
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Verfasst am: 08.09.2011 08:06 |
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Was auch noch ein interessanter Aspekt bei einer Grundschuld ist: Sie ist abstrakt (Forderungsunabhängig)
d. h. man kann die Grudschuld löschen lassen, wenn der Kredit vollständig zurückgeführt wurde, muss man aber nicht. Wenn man Sie eingetragen lässt, kann man sie auch für zukünftige Kredite nutzen, und sparrt sich somit Gebühren...
Bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt falsch liege....
mfg
HF |
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Verfasst am: 08.09.2011 08:27 - Geaendert am: 08.09.2011 08:30 |
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@HF
Volkommen richtig, anders bei der Hypothek... Wird das Darlehen zurück gezahlt wird auch die eingetragene Hypothek kleiner, der Vorteil einer Grundschuld gegenüber eine Hypothek für eine Bank liegt hier klar auf der Hand oder? :)
Edit:
Hast doch nciht ganz recht! :-)
Eine Hypothek ist Forderungsgebunden, siehe obige Erläuterung |
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Verfasst am: 08.09.2011 10:18 |
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Ich hab aber auch nix von der Hypothek gesagt!!! XD
Hypothek ist forderungsgebunden, stimmt.
Fachbegriff: Akzessorisch!!!
Zumsammenfassung:
Grundschuld = abstrakt (forderungsunabhängig)
Hypothek = akzessorisch (forderungsabhängig) |
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Verfasst am: 08.09.2011 10:20 |
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@Hf
Mit dem Adjektiv "Forderungsbeunden" hast du die Hypothek automatisch ins Spiel gebracht! :)
Ja so ist es diesmal richtig |
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Verfasst am: 27.10.2011 10:54 |
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Wie kann man eine Buchgrundschuld vom Verkäufer auf den Käufer übertragen? |
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Verfasst am: 28.10.2011 18:21 |
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Soll eine Buchgrundschuld vom Serkäufer auf den Käufer übertragen werden, müssen die Rechte aus der Grundschuld schriftlich an den Käufer abgetreten werden und anschließend im Grundbuch eingetragen werden. |
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