Beleihungswert,-Grenze,-Auslauf-Funktion-Hilfe! |
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Verfasst am: 03.10.2011 19:23 |
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Kann mir jemand erklären,was ein Beleihungswert-auslauf und eine -grenze sind.und was die Funktion ist-anhand einens beispiel.
und was verstehen wir unter Grundschuldhaftunsverband?
Danke |
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Verfasst am: 04.10.2011 07:59 |
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Der Beleihungswert stellt den langfristig am Markt erzielbaren Preis dar. Im Gegensatz zum Verkehrswert, der den aktuell am Markt erzielbaren Preis darstellt.
Die Beleihungsgrenze stellt in der Regel den Wert dar, bis zu dem eine Immobilie belastet werden darf.
Der Beleihungsauslauf ist einfach die Relation zwischen Wert der Belastung und dem Beleihungswert.
Haftungsverbund besagt, dass nicht zwangsweise nur das Grundstück haftet, sondern ggf. auch Sachen und Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind. Am bekanntesten ist wohl einfach das Haus, welches auf dem Grundstück steht ;) -> §94 BGB
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Beispielsweise ein Grundstück mit EFH mit einem aktuellen Marktwert i.H.v. EUR 500.000,--. Durch Bewertung stellt die Bank einen Beleihungswert i.H.v. 400.000 EUR fest und hat eine interne Beleihungsgrenze i.H.v. 60%.
Es können dem Darlehensnehmer also EUR 240.000,-- (60% von 400.000) zur Verfügung gestellt werden. |
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Verfasst am: 04.10.2011 11:04 |
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Beispiel:
Ein Kunde braucht 85.000 €. Der Beleihungswert wurde von der Bank auf 100.000 € festgesetzt. Die Beleihungsgrenze = 80 %.
85.000 €
-------------- = 85 % Beleihungsauslauf
100.000 €
Aufgrund der Beleihungsgrenze wird die Bank nur 80.000 € finanzieren. |
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Verfasst am: 06.10.2011 20:05 |
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Danke! |
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