Abtretung von Grundpfandrechten |
|
|
Verfasst am: 19.11.2011 10:42 |
|
|
Kann mir jemand erklären welche Schritte erforderlich sind bei einer
- Abtretung von Grundpfandrechten
und einer
-Eigentumsumschreibung im Grunbuch?
Vielen Dank =) |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2011 10:52 - Geaendert am: 19.11.2011 10:54 |
|
|
Um das Eigentum im Grundbuch umzuschreiben, braucht der Rechtspfleger vom Grundbuchamt eine Auflassungsurkunde.
Sollen die Rechte einer Briefgrundschuldschuld, z. B. an die Bausparkasse abgetreten werden, braucht man eine schriftliche Abtretung und die Übergabe des Briefes.
Sollen die Rechte einer Buchgrundschuldschuld, z. B. an die Bausparkasse abgetreten werden, braucht man eine schriftliche Abtretung und die Eintragung im Grundbuch. |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2011 10:55 |
|
|
Danke für die schnelle Antwort!
LG |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2011 10:02 |
|
|
Gerade bei der abtretung der Buchgrundschuld muss erneut eine notarielle Eintragung in Grundbuch erfolgen. |
|
|
|