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Verfasst am: 09.01.2012 08:30 |
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Hallo,
mit ist bekannt, dass wenn beispielsweise ein Baulieferant Ziegelsteine liefert (mit Eigentumsvorbehalt), diese dann aber verbaut werden gleichzeitig wesentlicher Bestandteil werden und der Eigentumsvorbehalt somit hinfällig ist.
Wie verhält sich das mit Zubehör, am Beispiel PV-Anlage ?
Ich weiß, dass Banken darauf bestehen die SÜ vor Installation unterschreiben zu lassen, damit es es im Notfall nicht der Zubehörhaftung unterliegt. Was passiert da mit dem Eigentumsvorbehalt? ist der auch hinfällig ?
Danke für die Hilfe. |
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