Kunde will in 3-4 Jahren bauen |
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Verfasst am: 20.01.2012 23:21 |
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Hallo!
Ich habe einen Kunden der in den 3-4 Jahren bauen will.
Kreditbedarf in 3-4Jahren soll bei ca. 200000€ liegen.
Grundstück kann aus Eigenmitteln bezahlt werden.
Der Kunde hat 1000€ zur Verfügung und will dies monatlich sparen, wie soll er das Geld am besten anlegen? Bausparer? Wohn-Riester. Bin bei einer Volksbank und habe die Bausparkasse Schwäbisch Hall als Bausparunternehmen.
Der Kunde kommt erst wieder Anfang Februar zu mir in die Bank. Wäre über ein paar Ratschläge/Denkansätze interessiert. |
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Verfasst am: 21.01.2012 12:28 |
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Wohnrister- Bausparvertrag mit Zwischenfinanzierung
Vorteile:
- Zinssicherheit
- Riesterzulagen und Steuervorteile durch Günstigerprüfung
Vorteile des Wohn-Riesters
• Wenn der potenzielle Bauherr es sich doch anders überlegt, kann er immer noch auf eine Geldrente umsteigen.
• Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann.
• Wohn-Riester-Sparer wohnen im Alter mietfrei.
• Wohnvermögen ist unbeschränkt vererbbar.
• Die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Dadurch erspart man sich Darlehenszinsen, die höher sind als Sparzinsen.
• Das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten; es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt. Der Wert der Immobilie kann steigen.
• Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester Geldrente frei vererbbar.
• Sie bietet Inflationsschutz.
• Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei.
Nachteile:
• Nicht möglich: Finanzierung von Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparinvestitionen an bestehenden Immobilien
• Nicht möglich: Finanzierung fremdgenutzter Wohnungen |
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Verfasst am: 24.01.2012 21:44 |
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Seit wann bist du in deiner Position angestellt als Berater oder Baufiberater ? |
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Verfasst am: 24.01.2012 22:01 |
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Duzen Sie Ihren Lehrer auch? |
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Verfasst am: 27.01.2012 18:50 |
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Hallo,
ich würde auch zu Wohn-Riester tendieren. Die Vorteile liegen auf der Hand und mann kan noch schön die staatliche Förderung mitnehmen. |
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Verfasst am: 28.01.2012 15:42 |
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Die staatliche Förderungen müssen weitgehend im Rentenalter zurückgezahlt werden. -> nachgelagerte Besteuerung! |
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