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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Sicherungsabrede bei Grundschulden
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2012 15:41
Sind folgende Aussagen richtig?
1. Bei der engen Sicherungszweckerklärung wird die Haftung auf das Grundstück beschränkt.
2. Die weite Sicherungsabrede erweitert die Haftung auf das gesamte Vermögen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2012 17:17
Nein!
Als weite Sicherungsabrede bezeichnet man eine Vereinbarung, die bestimmt, dass eine sicherungshalber hingegebene Grundschuld für "alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche" des Gläubigers "aus der Geschäftsverbindung" mit dem Schuldner haftet.
karenpitt23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.04.2015 21:46
Wer kann helfen? Person A ist Sicherheitengeber mit Zweckerklärung für das Darlehen 555. Person B benötigt das Darlehen 555 von der Bank zum Kauf eines Hauses XXX. Somit wäre das eine "enge Zweckerklärung", da Sicherheitengeber und Darlehensnehmer personenverschieden sind??! Stimmt das so? Person B hat noch andere Kredite bei derselben Bank.
Nun verkauft Person B das Haus XXX im freien Verkauf mit Hilfe eines Maklers. Aber anstatt dass der Verkaufserlös des Hauses XXX in das dafür vorgesehene Darlehen 555 fliesst, handelt die Bank eigenmächtig und verteilt den Erlös auf andere Kredite von Person B, ohne dessen Einverständnis. Auch der Sicherheitengeber ist natürlich nicht damit eunverstanden, da er für das Darlehen 555 haftet. Auch er wurde nicht gefragt. Wie sieht die Gesetzeslage in solch einem Fall aus. Muss der Verkaufserlös nicht auf das Darlehen 555 fliessen, da ja "enge Zweckerklärung", oder bin ich als Bank im Recht. Wer hat ne Ahnung?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2015 16:31
1. Eine Bank darf nicht eigenmächtig handeln.
2. Die Zweckbestimmungserklärung bezieht sich auf die Haftung der Grundschuld.
karenpitt23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.04.2015 20:00
Danke für die Antwort. Was bedeutet im benannten Fall (vom 10.04.2015): die Zweckerklärung bezieht sich auf die Haftung?
Gibt es ein rechtlich verbindliches Gesetz/AGB, im Bezug auf das Recht des Sicherheitengebers bzw. in Bezug auf das handeln der Bank, wer darf was und wer hat welche Gesetze einzuhalten? Gibt es über solch eine Situation Rechtsfälle, die ich nachlesen kann? Alles sehr kompliziert. Wer kann helfen?
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.04.2015 08:23 - Geaendert am: 13.04.2015 08:24
Mein Beitrag hat sich erledigt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2015 21:21
Gerichtsurteile sind unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsvertrag
aufgeführt.
 

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