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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Briefgrundschuld
 
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2013 17:47
Hallo,
bei Verlust muss die Briefgrundschuld ja gerichtlich aufgeboten werden. Heißt das, dass dann wieder ein neuer Brief erstellt und der alte ungültig gemacht wird?

LG
Lee
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2013 20:12
Die Kraftloserklärung durch das Gericht führt dazu, dass eine Urkunde ungültig wird. Sie steht am Ende eines Aufgebotsverfahrens.
Danach kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2013 20:24
aha, danke für die Erklärung - jetzt weiß ich auch was das bedeutet und wie es abläuft. :-)
 

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