Briefgrundschuld |
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Verfasst am: 27.10.2013 17:47 |
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Hallo,
bei Verlust muss die Briefgrundschuld ja gerichtlich aufgeboten werden. Heißt das, dass dann wieder ein neuer Brief erstellt und der alte ungültig gemacht wird?
LG
Lee |
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Verfasst am: 27.10.2013 20:12 |
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Die Kraftloserklärung durch das Gericht führt dazu, dass eine Urkunde ungültig wird. Sie steht am Ende eines Aufgebotsverfahrens.
Danach kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden. |
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Verfasst am: 27.10.2013 20:24 |
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aha, danke für die Erklärung - jetzt weiß ich auch was das bedeutet und wie es abläuft. :-) |
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