Sachwert Altbau |
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Verfasst am: 27.10.2013 19:07 |
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Gemäß Beleihungswertverordnung ist die Nutzungsdauer auf 80 Jahre beschränkt. Wie rechne ich dann, wenn das Haus aber schon viel älter ist, z.B. ein Fachwerkhaus? |
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Verfasst am: 27.10.2013 20:07 |
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Nur mit Renovierungen wird ein Haus länger als 80 Jahre nutzbar sein.
Große Renovierungen verlängern somit die Nutzungsdauer.
In diesem Fall ist die Restnutzungsdauer ausschlaggebend. |
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Verfasst am: 27.10.2013 20:30 |
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kann ich nicht über große Renovierungen ein Haus auch für fast unbegrenzt nutzbar machen? wie erkennt man denn die Restnutzungszeit? Ich weiß, dass dies in den Aufgaben immer vorgegeben ist aber es interessiert mich trotzdem. |
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