Grundschuld bei KfW-Darlehen |
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Verfasst am: 04.11.2013 15:28 |
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Hallo,
ich habe eine Aufgabe gerechnet, da gibt es einen Bankkredit und ein KfW-Darlehen. Bei Aufgabe A musste ich schauen ob die Beleihungsgrenze ok ist - da stand in den Lösungen, dass ich schauen muss ob die Beleihungsgrenze sowohl für den Bankkredit als auch für das KfW-Darlehen ok ist da das KfW-Darlehen über die Bank läuft. Bei Aufgabe B wurde allerdings nur eine Grundschuld eingetragen und zwar die über den Bankkredit. Warum wurde da der KfW-Darlehensbetrag komplett ignoriert? Werden KfW-Darlehen nicht über Grundschulden abgesichert?
Grüße
Lee |
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Verfasst am: 04.11.2013 16:16 - Geaendert am: 04.11.2013 16:21 |
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In der Regel übernimmt die durchleitende Bank die Haftung für das Darlehen.
Allerdings müssen andere Kfw-Darlehen durch Grundschulden abgesichert werden. |
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Verfasst am: 10.11.2013 21:22 |
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Vielen Dank. Haben Sie irgendeine Idee, warum in der Aufgabe dann nicht der Betrag des KfW-Darlehens mit obendrauf gepackt wird bei der Grundschuldeintragung? |
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