Vorlasten bei Beleihungswert berücksichtigen |
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Verfasst am: 12.11.2013 21:01 |
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Wann genau zieht man die Vorlasten ab?
von der Beleihungsgrenze? oder dem Beleihungswert?oder bereits davor? |
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Verfasst am: 13.11.2013 07:58 |
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Vorlasten werden bei der Berechnung des Beleihungsauslaufs berücksichtigt. |
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Verfasst am: 13.11.2013 15:09 |
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Die Vorlasten müssen bei der Ermittlung des Beleihungswertes eines Grundstückes berücksichtigt werden.
siehe
http://www.kredit.de/vorlasten |
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Verfasst am: 14.11.2013 19:53 |
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aber wann werden sie berücksicchtigt? unser lehrer meinte, wenn eine Vorlast zb 20.000€ wert ist, werden die 20.000 € irgendwann abgezogen..leider weiß ich halt nicht mehr von wo.. entweder bevor man die 60/80% errechnet oder halt erst danach |
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Verfasst am: 14.11.2013 21:12 |
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Zuerst werden die Vorlasten vom Beleihungswert abgezogen. Dann wird die Gesamtobergrenze (80%) und die Realkreditobergrenze (60%) berechnet. |
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Verfasst am: 15.11.2013 10:47 |
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Man müsste zunächst Vorlasten genau definieren!
Vorlasten können auch in Abteilung II stehen. |
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Verfasst am: 15.11.2013 10:49 |
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Ich bin davon ausgegangen, dass es um vorrangige Grundpfandrechte geht. |
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Verfasst am: 15.11.2013 10:52 |
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Richtig: Vorausgehende Grundpfandrechte werden nach Berechnung der Kreditobergrenze abgezogen. |
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