|
|
Bereich Baufinanzierungen |
Moderator: TobiasH |
|
|
Verfügbares Haushaltseinkommen richtig berechnen |
|
|
Verfasst am: 12.01.2014 18:48 - Geaendert am: 12.01.2014 18:57 |
|
|
Hallo ihr Lieben,
hinsichtlich der mündlichen Prüfung ergibt sich bei der Haushaltsrechnung ein Problem für mich.
In dem Fall geht es um ein Ehepaar(keine Kinder)zusammen 3389€ verdient.
Miete: 825€, 200 NK
KFZ: 200€
Lebensversicherung: 150€
BSV: 300€
LHK: ca. 1100€
1.Der Fall sagt freies HH-Einkommen 614€ !!!
2. Jedoch in der Schule haben wir gelernt:
3389€
+ evtl. Kindergeld (hier nicht vorhanden)
-LHK (ich rechne wie bei meiner Bank mit 950€ für 2)
-aktuelle Rate* abziehen 962,50€ ( Warum????)
-NK 200€
-Auto 200€ (extra nicht abgezogen, siehe unten Hinweis)
-BSV 300€
-LV 150€
-Sonstiges
=826,50€ !!!
-Man beachte, dass ich die LHK-Pauschale meiner Bank verwende 950€ für 2 Personen und in denen sind bereits KFZ enthalten, würde ich dem Kunden genauso erklären.
* zur akt. Rate habe ich den Finanzierungsbedarf ermittelt und 3% Zinsen einfach gesagt und 2 % Tilgung, Kunde ist 35 Jahre.
Also 231.000 x 5% 100/12= 962,50€ p.M.
3. Meine Bank allerdings rechnet so:
3389€
-950€ LHK
-825€
-200€
-300€
-150€
=964€
+Miete 825€
=1789€ !!!
Was will die IHK denn jetzt??? Welchen von den 3 Wegen ist der Richtige?? Und vorallem soll ich da die aktuelle Rate ausrechnen und dann abziehen oder nachher einfach Miete draufrechnen?
Und noch was wo ist der Sinn, dass man zuerst die Monatsrate ausrechnet und DANN die HH-Rechnung machen sollte, ist doch peinlich, wenn ich bei der Rate einen viel höheren Betrag raushabe, als nachher als Überschuss rauskommt. Andersherum könnte ich ja noch mit Tilgung und Zins spielen...
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!!! |
|
|
|
Verfasst am: 13.01.2014 10:08 |
|
|
Hallöchen!
Fordergründig ist es doch egal wie du die Haushaltsrechnung gestaltes oder berechnest, es kommt auf deine Argumentierung an. Eine konkrete Lösung hat man nie, da jedes KI einen anderen Wert für LHK ansetzt .( Wir: 1000,00 € für 2 Pers.)
Es liegt schließlich am Berater, wie er den Kunden berät bzw. wie er bei einem Kredit entscheidet.
liebe Grüße |
|
|
|
Verfasst am: 13.01.2014 10:14 |
|
|
Sobald der Kunde das neue Haus bezieht, entfallen die Mietzahlungen.
Die Höhe der Ausgaben sollte man mit dem Kunde besprechen. |
|
|
|
|
|
| |