Fälligstellung von Darlehen |
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Verfasst am: 16.11.2014 18:25 |
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. den Voraussetzungen zur Fälligstellung. Der Schuldnerm muss ja
-mind. 2 aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise in Verzug sein
UND bei einer LZ bis zu 3 Jahren 10 % der Kreditsumme bzw. bei einer LZ über 3 Jahren 5% der Kreditsumme in Verzug sein.
Die Jahresangabe bezieht sich hier immer auf die aktuell noch laufende Finanzierungsdauer und nicht die ursprüngliche, die Prozentsumme jedoch auf den Ursprungsbetrag? |
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Verfasst am: 17.11.2014 12:14 - Geaendert am: 17.11.2014 14:08 |
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Die Jahresangabe bezieht sich die ursprüngliche Laufzeit.
Außerdem:
- Es muss das Gespräch mit dem Kunden gesucht werden.
- Die Gesamtfälligstellung muss angedroht werden.
- Es muss eine Frist von zwei Wochen eingeräumt werden. |
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