Unterschied Grundschulden. |
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Verfasst am: 24.09.2015 11:47 |
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Hallo,
kann mir jemand verständlich den Unterschied zwischen einer Eigentümer- und einer Inhabergrundschuld erklären.
Vielleicht auch an einem Beispiel.
Danke! |
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Verfasst am: 24.09.2015 11:51 |
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Es gibt nur eine Eigentümer- oder Fremdgrundschuld. |
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Verfasst am: 24.09.2015 11:55 |
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Ok Danke. Ist mir gerade nur in meinem Gesetz aufgefallen.
bgb 1195 |
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Verfasst am: 24.09.2015 12:03 - Geaendert am: 24.09.2015 19:38 |
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BGB § 1195 Inhabergrundschuld.
Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird.
Somit ist der jeweilige Inhaber einer Fremdgrundschuld der Berechtigte. Die Übertragung ist leicht möglich.
In der Praxis ist auf dem Grundschuldbrief die Bank angegeben und somit ein Rektapapier.
BGB § 1196 Eigentümergrundschuld
(1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden.
Der Eigentümer des Grundstücks kann sich auf seinen Grundstück eine Grundschuld eintragen lassen. |
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