Ertragswertberechnung Gewerbeimmobilie |
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Verfasst am: 09.10.2016 21:33 |
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Hallo zusammen,
könnte mir jemand den Rechenweg für folgende Aufgabe zeigen? Ich komme einfach nicht auf das Ergebnis :((((
Aufgabenstellung:
Sie sind Mitarbeiter der Abteilung "Marktfolge Aktiv" und führen die Bewertung einer Immobilie nach dem Ertragswertverfahren durch.
Folgende Informationen zum Objekt liegen vor:
- Objekt: Geschäftshaus
- Grundstücksgröße: 1600 qm
- Preis je qm gemäß Bodenrichtwertkarte: 125,00 EUR
- Alter des Objekts: 10 Jahre
- Verkaufsfläche: 800 qm
- Ortsübliche monatliche Nettokaltmiete je qm: 8,00 EUR
- Kapitalisierungszins: 6,50%
- Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre
- Bewirtschaftungskosten: 20%
- Beleihungsgrenze: 60%
- Vorlasten im Grundbuch: keine
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Der Vervielfältiger müsste gemäß der Anlage bei 60 Jahren Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszins von 6,5% bei 15,03 liegen.
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Fragestellung: Ermitteln Sie den Realkredithöchstbetrag (gerundet auf volle tausend EUR) |
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Verfasst am: 09.10.2016 21:35 |
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Als Ergebnis müsste 556.000 € rauskommen ! |
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Verfasst am: 09.10.2016 21:38 |
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Hat sich erledigt, Danke :) |
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Verfasst am: 12.10.2016 10:39 |
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Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Aus welcher Fachwirtsprüfung stammt diese Aufgabe.
Wie ist nun der Rechenweg? |
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Verfasst am: 12.10.2016 15:09 |
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Ertragswertberechnung des Beleihungsobjektes:
Bodenwert::
1.600 qm x 125 €= 200.000 €
Ertragswert der baulichen Anlage:
nachh. erzielbar. Rohertrag: 800 qm x 8 € x 12 Mon.= 76.800 €
- 20 % Bewirtschaftungskosten - 15.360 €
= nachh. erzielbarer Reinertrag = 61.440€
- Bodenwertverzins. (200.000 € x 6,5%) - 13.000 €
= Reinertrag um Bodenwertverz. vermindert = 48.440 €
Ertragswert der baulichen Anlage:
48.440 € x 15,03 (Vervielfältiger) = 728.053,20 EUR
+ Bodenwert + 200.000,00 EUR
= Ertragswert des Beleihungsobjektes = 928.053,20 EUR
Beleihungswertermittlung:
928.053,20 EUR x 0,60 = 556.831,92 EUR
Da der Beleihungsgrenze von 60 % eingehalten werden soll, muss in jedem Falle abgerundet werden!
556.000,00 EUR
Ich hoffe, dass die Erläuterungen des Rechenweges ausreichend umfangreich sind. Wenn nicht, bitte einfach wieder melden. |
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