Baudarlehen als Verbraucherdarlehen |
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Verfasst am: 06.11.2003 10:44 |
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Bei der Prüfungsvorbereitung bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Muss man bei der Ausreichung von Baudarlehen die Ausführungen des BGB zum Verbraucherdarlehen beachten? |
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Verfasst am: 06.11.2003 12:48 - Geaendert am: 25.03.2009 19:03 |
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Ja, weil das BGB geändert wurde!
Baudarlehen gegen Grundpfandrechte sind keine Ausnahmen mehr.
Siehe:
http://lexetius.com/BGB/491 |
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Verfasst am: 07.11.2003 19:23 |
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Hallo ihr, ich glaub ich muß hier mal was klarstellen:
Die Voraussetzung dafür das die genannten §§ keine Anwendung finden ist nähmlich nicht dass es sich um einen Realkredit im Sinne des Hypothekenbankgesetzes handelt, sondern wie oben schon gesagt, dass es durch Grundpfandrechte besichert wird. D. h. die Ausnahmen gelten auch für sog. 1b-Darlehen da diese ja auch mit Grundpfandrechten abgesichert werden soweit sie zu dafür üblichen Sätzen verzinst werden. |
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