Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 139
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Baudarlehen als Verbraucherdarlehen
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.11.2003 10:44
Bei der Prüfungsvorbereitung bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Muss man bei der Ausreichung von Baudarlehen die Ausführungen des BGB zum Verbraucherdarlehen beachten?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.11.2003 12:48 - Geaendert am: 25.03.2009 19:03
Ja, weil das BGB geändert wurde!
Baudarlehen gegen Grundpfandrechte sind keine Ausnahmen mehr.

Siehe:
http://lexetius.com/BGB/491
sharon
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2003 19:23
Hallo ihr, ich glaub ich muß hier mal was klarstellen:

Die Voraussetzung dafür das die genannten §§ keine Anwendung finden ist nähmlich nicht dass es sich um einen Realkredit im Sinne des Hypothekenbankgesetzes handelt, sondern wie oben schon gesagt, dass es durch Grundpfandrechte besichert wird. D. h. die Ausnahmen gelten auch für sog. 1b-Darlehen da diese ja auch mit Grundpfandrechten abgesichert werden soweit sie zu dafür üblichen Sätzen verzinst werden.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse