Grundpfandrecht |
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Verfasst am: 24.11.2003 19:30 |
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Hallo zusammen!
1. Ein Kunde benötigt 200.000 Euro Kredit. Er hat einen fälligen Bausparvertrag mit 100.000 Euro. D.h., wir geben ihm nochmal 100.000 Euro als Kredit. Wir lassen uns eine Grundschuld als Sicherheit geben; die Bausparkasse auch. Wer ist nun im Rang vor dem anderen?
2. Ein Kunde benötigt. 200.000 Euro Er hat einen fälligen Bausparvertrag von 20.000 Euro (50/50). Die Beleihungsgrenze setzen wir auf 80 %, also 160.000 Euro Kredit. Den Rest bringt er durch eigene Mittel auf. Wie ist das jetzt mit der Beleihungsgrenze. Bausparkassen haben doch auch eine Beleihungsgrenze von 80 %. Durch den Kredit in Höhe von 10.000 Euro wären es aber insgesamt 85 %; d.h. entweder die Bausparkasse oder wir kommen über die
80 %!?!
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke und viel Erfolg bei der AP! |
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Verfasst am: 24.11.2003 19:53 - Geaendert am: 24.11.2003 19:57 |
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zu 1. Die Bausparkasse verzichtet auf die erste Rangstelle zu Gunsten der Bank.
zu 2.
Das durch Grundpfandrecht zu sichernde Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 % des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes des Pfandobjektes nicht übersteigen.
Aber:
Nach § 7 Abs.4 BSpKG können Bausparkassen Blankokredite als Bauspardarlehen bis maximal 10.000 Euro gewähren.
Nach § 7 Abs.4 BSpK (oder § 6 BSpKV) können Darlehen von Bausparkassen gegen Verpflichtungserklärung als Bauspardarlehen bis zu 15.000 Euro gewährt werden. |
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