Grundbucheintragung |
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Verfasst am: 28.01.2004 14:02 |
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hi,
wer kann mir auf meine frage eine passende Antwort
geben.
Also,warum muss bei der Eintragung ins Grundbuch
die Grundschuldbestellungsurkunde über den
Notar ( bzw. in den meisten Fällen ) laufen.
Gibt das eine bessere Rechtsposition ab oder muss
das öffentlich beglaubigt werden ???
ich weiß es nicht!! |
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Verfasst am: 28.01.2004 14:09 |
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Da die meisten KI eine vollstreckbare Ausfertigung wollen, wird in diesen Fällen die Grundbestellungsurkunde vom Notar beurkundet. |
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Verfasst am: 28.01.2004 14:20 |
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Für eine Grundschuldbestellung benötigt man:
- einen formfreien Antrag auf Eintragung der Grundschuld
(kann von jedem der Beteilgten Eigentümer / KI gestellt
werden)
- die Eintragung muss immer von demjenigen bewilligt wer-
den, dessen Recht eingeschränkt wird (bei einer Grund-
schuldbestellung also vom Grundstückseigentümer)
Die Unterschrift der Bewillligung muss öffentlich/notariell
beglaubigt sein, drum läuft das ganze über einen Notar. |
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