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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Beim Hausbau Steuern sparen?
 
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 08.02.2004 12:20
Hallo,

könntet Ihr mir verraten wie man beim Hausbau bzw. beim Erwerb einer Eigentumswohnung über ein Darlehen einen möglichst hohen Steuereffekt erreichen kann?

Vielen Dank
TobiasH
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2004 12:43
Einen Steuervorteil bekommt man nur, wenn die Wohnung vermietet ist.
Bei fremdgenutzten Wohnungen kann der Eigentümer von seinen Mieteinnahmen Werbungskosten abziehen.
Zu den Werbungskosten gehören neben der AfA auch die Zinsausgaben für Darlehen.
Wenn man nun ein tilgungsfreies Festdarlehen aufnimmt, bleiben die Zinsen bis zur Fälligkeit gleich hoch. Diese Zinsen reduzieren als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn das Festdarlehen von einem Verischerer stammt, bei dem man eine kapitalbildende Lebensversicherung anspart, um bei Fälligkeit das Darlehen in einem Betrag zu tilgen, dann erhält man weitere Steuervorteile, weil die Prämien zu 88 % als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgehöchstbeträge ansetzen kann und die Erträge der KLV nach 12 Jahre Laufzeit steuerfrei vereinnahmt werden können.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2004 12:55
mmm.....

Könnte ich mir denn eine Eigentumswohnung kaufen, diese an meien Freundin vermieten, selber mit einziehen, umsonst mitwohnen und die Mieteinnahmen, die ich von meiner Freundin erhalte mit den Werbungskosten verrechnen, die ich für ein aufgenommenes Darlehen zahle?

Oder ist das wiederum unzulässig???

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 08.02.2004 13:03
Also erstmal ein "Dankeschön" für die schnelle Antwort.
Jetzt hab ich nur noch eine Frage:

Mit wieviel Prozent kann ich meine Eigentumswohnung bzw. mein neu gebautes Haus jährlich abschreiben (AFA)?

Danke im voraus
TobiasH
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2004 13:15 - Geaendert am: 08.02.2004 13:15
Konditionen: § 7 Abs. 5 Este: Bau- bzw. Anschaffungskosten können wie folgt abgeschrieben werden, wenn Bauantrag oder Abschluss Kaufvertrag
vom 1.1.1996 bis 31.12.2003:
1. bis 8. Jahr 5,00 % = 40 %
9. bis 14. Jahr 2,50 % = 15 %
15. bis 50. Jahr 1,25 % = 45 %

Bauantrag bzw. Kaufvertrag
ab 1.1.2004
• 10 Jahre lang 4,00 % = 40 %
• 8 Jahre 2,50 % = 20 %
• 32 Jahre lang 1,25 % = 40 %

oder
linear 2 %
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2004 13:17
@Herr_Frank

So hat es Schlagersänger Patrick Lindner mit seinem Freund gemacht und wurde verurteilt.
 

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