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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

noch mal disagio
 
marc
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.03.2004 20:29
Hallo,

kann mir mal jemand helfen. In der Fachliteraur findet sich immer wieder der Hinweis, dass gem. eines BGH-Urteils bei einer Kündigung durch die Bank das Disgio einbehalten werden kann. Ich versuche seit einigen Tagen , dieses Urteil zu finden. Bisher ohne Erfolg. Es gibt zwar jede Menge Urteile, die sich damit beschäftigen, aber es gibt nichts einheitliches, keine Tendenz. Mal heißt es, das in der aktuellen Rechtssprechung den Banken das Disagio zugesprochen wird, dann wieder nicht.

Was denn nun? Ich hätte nicht gedacht, das es bei einer derartig grundsätzlichen Frage so eine chaotische Rechtssprechung herrschen könnte. Hat jemand von euch eine Idee?

marc
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2004 21:26
In der Regel müssen die KI das Disagio anteilsmäßig zurückerstatten.
Siehe unter:
http://www.ra-kotz.de/disagio1.htm
 

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