Gesamtkostenermittlung Baufi |
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Verfasst am: 13.06.2004 22:03 |
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Hallo!
Also, die Grunderwerbssteuer, auf welchen Betrag wird diese eigentlich genau berechnet? Unterschied Neubau/ Gebrauchtimmobilie? Nur Grundstück bei Neubau oder auch die Baukosten beim Haus? Was ist mit den Baunebenkosten?
Vielen Dank! |
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Verfasst am: 14.06.2004 10:23 |
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Grundlage ist der Preis für das Objekt, über das der Notar einen Kaufvertrag anfertigt.
Beispiel:
Wird zunächst nur das Grundstück gekauft und später gebaut, ist der Grundstückpreis ausschlaggebend.
Kauft man ein Grundstück mit Haus, dann gilt der Gesamtpreis lt. Notar-Kaufvertrag als Bemessungsgrundlage. |
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Verfasst am: 14.06.2004 12:18 |
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Angenommen, dass Grundstück gehört den Kunden schon (Eintragung im GB ist erfolgt, die Grunderwerbssteuer hierfür entrichtet).
Kauft der Kunde nun noch für dieses Grundstück ein Haus, hat er auf diesen Betrag auch Grunderwerbsteuer zu zahlen? |
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Verfasst am: 14.06.2004 22:03 |
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Für den Hausbau bzw. für den Kauf eines Fertighauses ist kein notareieller Kaufvertrag notwendig. Deshalb fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. |
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