Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 109
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Negativerklärung
 
abe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2004 14:42
hallo,

ich hab eine frage bzgl der haftung bei einer negativerklärung.. folgender fall:

person a hat ein haus, grundschuld 50teuro eingetragen, nur 10teuro genutzt

person b ist sohn von person a , braucht 20teuro und hat keine sicherheiten.

die bank empfiehlt der person b, die 20teuro braucht, person a eine negativerklärung unterschreiben zu lassen, damit das darlehen günstig über die bausparkasse laufen kann.

nun die frage bzgl der negativerklärung... angenommen person b zahlt seine schulden nicht mehr, wie weit geht da die haftung bei person a?

klingt komisch, is aber so ;-)

danke für eure antworten
Sushi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.08.2004 15:42
negativerklärung bedeutet doch, dass man das grundstück nicht an dritte weiter belasten kann.
unser ki würde in diesen fall eher ein darlehensvertrag mit person a und b machen. a als sicherungsgeber und b als darlehensnehmer.
im falle das b nicht zahlt . kommt es zur versteigerung des hauses. mit dem erlös würde als erstes die schuld von 10 teur, dann die 20 teur getilgt.
max0082
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.08.2004 09:55
da die grundschuld eingetragen ist und für das darlehen von b haftet, was a unterzeichnen muss, wird die bank a auffordern aufzukommen, oder androhen, das haus zu versteigern.
abe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.08.2004 22:33
erstmal danke fuer eure antworten.
da hab ich doch glatt was vergessen, die grundschuld von person a ist nicht fuer die kreditgebende bank von person b eingetragen.

ich verstehe das ganze nicht, die negativerklaerung an sich ist ja keine dingliche sicherheit, jedoch gibt die bank 25.000 euro fuer 4,x % her, wenn sie eine negativerklaerung hat. und hat fuer die 25.000 euro ja eigentlich keine sicherheiten. und das ueber einen zeitraum von 12 jahren????

oder gibts vielleicht doch ein "hintertuerchen" mit dem person a doch fuer die schulden der person b haftbar gemacht werden kann?
Sushi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.08.2004 08:27
wenn die grundschuld bei ner anderen bank is, lassen wir uns eine abtretung in der hohe von den uns geben.
abe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.08.2004 08:44
das mit der abtretung waer ja verstaendlich, wuerden wir auch machen. aber diese bank will _nur_ die negativerklaerung.
bringt meiner ansicht nach ja eigentlich null.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse