gaaaanz dringend!W/Baufi (Bonitätsprüfung!) |
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Verfasst am: 19.08.2004 11:42 |
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Hallo !
Hat jemand sein Kompaktwissen zur Hand?
Wenn ich einen Kunden habe, der eine Baufi machen möchte selber aber zur Miete wohnt, welche Kosten gibt er dann als Miet aufwendungen für sich an?
Die Nettokaltmiete?Oder die Warmmiete?
Gibt es dafür konkrete Regelungen oder ist das jeder Bank freigestellt?
Für mich müsste es die Nettokaltmiete sein, da die Nebenkosten doch in den Lebenshaltungskosten nmit eingerechnet sind, oder?
Gruss, und ich hoffe auf schnelle Antworten!
Ben |
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Verfasst am: 19.08.2004 12:08 |
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Ja ich bin der selben Meinung wie du, habe aber leider auch
das Kompaktwissen nicht zur Hand. Außerdem fallen ja auch
weiterhin diese Nebenkosten für "Warm" an, also auch bei einem ggf. neuen Haus. hier wird aber dann mit einem Pauschalpreis von ca. 1,80 Euro p. QM gerechnet, wenn man sonst keine Grundlage hat. Außerdem variieren diese NK ja
auch je nach Nutzung... |
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Verfasst am: 19.08.2004 12:10 |
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okay, um es nochmal genauer zu machen!
Der Kunde wohnt zur Miete, möchte selber aber eine Wohnung zur Kapitalanlage kaufen und diese vermieten.Für ihn bleibt also seine Miete! |
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Verfasst am: 19.08.2004 15:06 |
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Die Mietausgaben des Kunden bestehen aus der Warmmiete. Also ist die natürlich auch anzusetzen.
Habe noch nie etwas davon gehört, dass Wohnnebenkosten in den Lebenshaltungskosten mit dabei sind.
Übrigens gibt es viele Banken, die einen Kapitalanleger, der selber noch zur Miete wohnt nicht bei einer Finanzierung begleiten. |
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Verfasst am: 19.08.2004 16:38 |
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Entweder du gibst die Warmmiete an, oder eine seperater Punkt mit Nebenkosten ist noch mit dabei (dann Kaltmiete) |
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Verfasst am: 19.08.2004 16:40 |
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An Deep-Blue: Welche Banken machen das denn nicht???? Kenne keine - wenn Kapitaldienst gegeben ist???? ;-) |
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Verfasst am: 19.08.2004 17:17 |
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Hallo Biber,
für die Liquiditätsbetrachtung solltest Du die Gesamtkosten, also die Warmmiete ansetzen, denn dieser Ausgabenblock bleibt ja weiterhin bestehen.
Sollte die Bank aber mit dem Ansatz von Pauschalbeträgen für die Lebenshaltungskosten arbeiten (z.B. prozentualer Anteil der Einkünfte) sind die eigenen Mietnebenkosten/ Bewirtschaftungskosten meistens schon berücksichtigt - in diesem Fall also nur die Kaltmiete.
Gruß |
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Verfasst am: 19.08.2004 21:02 |
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Meines Wissens nach zum Beispiel die DKB nicht. Bei Diba bin ich mir net so sicher..müsst ich wenn dann nochmal nachschauen :) |
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