Beleihungsauslauf |
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Verfasst am: 27.12.2004 15:28 |
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Hallo alle zusammen,
hätte da mal ne Frage, da ich grad dabei bin, eine baufinanzierung zu berechnen:
die konditionen richten sich bei uns nach dem Beleihungsauslauf.
ist es richtig, wenn ich sagen, dass der beleihungsauslauf das verhältnis zwischen dem wert des grundstücks und des eingesetzten eigenkapitals????
bin verwirrt und ratlos.............hilfe...........;-)--------------------------------------------------
The more we learn, the more we know.
The more we know, the more we forget.
The more we forget, the less we know.
The less we know, the less we forget.
The less we forget, the more we know.
So, why learn? |
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Verfasst am: 27.12.2004 15:46 |
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Noch nie davon gehört... frag da lieber Deine Kollegen, ist vielleicht eine interne Sache von Euch... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 27.12.2004 18:58 - Geaendert am: 27.12.2004 19:04 |
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"Noch nie davon gehört... frag da lieber Deine Kollegen, ist vielleicht eine interne Sache von Euch..."
Sicher, dass du ne Bankausbildung gemacht hast?
"ist es richtig, wenn ich sagen, dass der beleihungsauslauf das verhältnis zwischen dem wert des grundstücks und des eingesetzten eigenkapitals????"
Nein. Der Beleihungsauslauf hat nichts mit dem Eigenkapital zu tun. |
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Verfasst am: 27.12.2004 19:53 |
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Zumeist ist mit dem z.B. "Beleihungsauslauf bei 60% des BLW" gemeint, dass bis zur Höhe dieses Wertes -hier 60 TEUR - (Beispiel: BLW 100 TEUR / 60% = 60 TEUR) ein Darlehen besonders günstig vergeben werden kann. Bzw. hier findet der § 11 Hypothekenbankgesetz Anwendung, denn diese dürfen nur Kredite gg. Grundschulden oder Hypotheken bis zu dieser Höhe ausgeben.
Bei Sparkassen ist dann damit gemeint, dass bis zu dieser Höhe ein günstiger Zinssatz angeboten wird. Benötigt man auf Grund geringem EK-Einsatz einen höheren Betrag, so erhöht sich der gewichtete Zins des Darlehens (bis 60% BLW günstig / darüber hinaus teurer, da risikobehafteter)
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.12.2004 09:27 |
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Soviel ich weiß bedeutet Beleihungsauslauf nicht mehr, als den prozentualen Anteil der Kreditsumme am Beleihungswert. |
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Verfasst am: 24.02.2005 11:50 - Geaendert am: 24.02.2005 20:07 |
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Aufgabe dazu:
Eine Konto- und Depotabfrage ergab folgendes Ergebnis:
- Geldmarktkonto 10.000 Euro
- Bundesanleihe 10.000 Euro Nennwert, Kurs 108
- Bausparvertrag 50.000 Euro, davon 30 % angespart
Berechnen Sie den Beleihungsauslauf, wenn der Beleihungswert 180.000 Euro beträgt! |
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Verfasst am: 24.02.2005 12:36 - Geaendert am: 24.02.2005 12:40 |
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hallo herr herrmann,
irgentwie versteh ich die aufgabe nicht...
1.beleihungswert von 180,-EUR?
2.was soll finanziert werden?besser gesagt:Darlehensbetrag?
3.sicherheitenbewertung der wertpapiere unterscheidet sich doch von ki zu ki, oder?
4.der bsv wird doch erst ab 40% zugeteilt,oder spielt das gar keine rolle?so bekomm ich das irgentwie nicht richtig hin!
grüße excel |
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Verfasst am: 24.02.2005 13:06 |
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Entschuldigen Sie, es fehlt das Finanzierungsvolumen.
Annahme: Gesamtes Finanzierungsvolumen 190.000 Euro |
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Verfasst am: 24.02.2005 14:26 |
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bewertung bundesanleihe zu 80% macht 8000,-
bewertung geldmarkt zu 100% macht 10000,-
beleihungswert 180000,-
macht bei einem finanzierungsbedarf von 190000,- einen beleihungsauslauf von 104,21%
stimmts, oder hab ich recht? |
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Verfasst am: 24.02.2005 14:30 |
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nein, falsch herum gerechnet!
müsste ein BA von 90,91% sein!! |
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Verfasst am: 24.02.2005 14:42 |
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hast du die 15,0 T€ aus dem BSV nicht vergessen?
die können ja auch als sicherheit mit hereingenommen werden... |
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Verfasst am: 24.02.2005 14:46 |
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ne, hast recht... den hab ich nicht mit reingerechnet...
brauchen wir ja nicht, reicht ja auch so...... |
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Verfasst am: 24.02.2005 14:47 |
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wenn mit reingerechnet: BA von 84,51% |
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Verfasst am: 24.02.2005 20:17 |
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Finanzierungsvolumen 190.000 €
./. Eigenkapital (Geldmarktkonto 10.000 € + Bundesanleihe 10.800 € + Bausparguthaben 15.000 €, Eigenheimzulage?)
= Kreditbedarf 154.200 Euro
Beleihungsauslauf = 154.200 € : 180.000 € • 100 = 85,67 %
Eigenkapitalquote = 35.800 € : 190.000 € • 100 = 18,84 %
Realkreditobergrenze: 180.000 € • 60 % = 108.000 €
nachrangiges Darlehen 46.200 € |
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Verfasst am: 25.02.2005 00:45 |
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Der Beleihungsauslauf stellt somit die Relation zwischen Beleihungswert und tatsächlicher Belastung des Objektes dar.
@Excel: Es ist nicht egal ob man es reinrechnet oder nicht, da es eine Frage der Kondition ist.
Flo |
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Verfasst am: 25.02.2005 08:58 |
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@flo
stimmt, hab gepennt....
hat mich ein wenig durcheinander gebracht, dass der bsv ja noch nicht zuteilungsreif ist. spielt ja eigentlich keine rolle, denn als sicherheit verbessert er dann ja auch die kondition..
naja, herr herrmann hat ja sowieso denn wertpapierbestand und bsv liquidiert und ne grundschuld aufs haus reicht ja masse.....
ja,ja...ist also alles nicht ganz so einfach....;-)!
@herr herrmann
mehr davon.... |
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Verfasst am: 25.02.2005 09:56 |
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frage: wenn ma z.b. die bundesanleihe als sicherheit genommen hätte, würde man dann den sicherheitsabschlag vom nennwert oder akt.kurswert machen? |
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Verfasst am: 25.02.2005 10:30 |
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Der BSV wird nicht liquidiert, sondern zwischenfinanziert. |
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Verfasst am: 25.02.2005 11:02 |
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mmmh, der bsv wird zwischenfinanziert. wie kann ich mir das
vorstellen? |
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