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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Ausweis eines Darlehens
 
stefan84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.08.2005 10:10
Hallo,
bin grad dabei mir ein paar aufagaben anzuschauen. und bin über folgende aufgage "gestolpert":

Vorgeschichte:
Es wurde ein Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 250.000 € ausgereicht.

jetzt ist gefragt:
Wie erfolgt der Ausweis des Darlehnes in der Bilanz der Kredit-ausreichenden Bank.

Blick da grad überhaupt nicht durch.

kann mir vielleicht jemand einen lösungsansatz geben

danke im voraus!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 10:34
Das Darlehn wird in Höhe der zum Bilanzstichtag aktuellen Inanspruchnahme unter Aktiv-Position 4 (Forderungen an Kunden) und der Ausgliederung "darunter: durch Grundpfandrechte gesichert" ausgewiesen.

Gruß
Julien
tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2005 10:37
Je nachdem, ob ein RefiGeschäft dahinterliegt oder nicht.

ReFi:

Aktiv-Passiv-Mehrung:
Aktiv
Forderung an Kunden + 250 TE
Passiv
Verbindlichkeiten gg KI + 250 TE

kein ReFi:
Aktivtausch:
Barkasse - 250 TE
Forderung an Kunden + 250 TE
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 10:59 - Geaendert am: 04.08.2005 11:00
Auf ein RefiGeschäft kommt es meines Erachtens hier nicht an. Es ist nur danach gefragt, wie das Darlehn ausgewiesen wird. Ansonsten könnte man auch noch auf die Veränderungen auf dem Kundenkonto eingehen. Da zu all diesen Sachverhalten aber keine Informationen vorliegen, bleibt nur die allgemeine Aussage oben.

Gruß
Julien
tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2005 11:24
@ julien:

ok, hast mich überzeugt.

War schon immer mein Problem bei solchen Fragen... ;-)

----***----***----***----***----
The world can´t get enough...

stefan84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.08.2005 14:15
danke für die schnellen antworten.....

wurde mir super weitergeholfen

schönen "arbeits"-tag noch ;.))))
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 14:17
Was vielleicht für die Bilanz wichtig ist .

Inwieweit das Darlehen in den Grundsatz I einfliesst.

Aber ob das hier gefragt ist weiß ich nicht.
Ansonsten halt mit der Inanspruchnahme unter Forderungen an Kunden.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 14:46
Der GS I spielt bei der Aufstellung der Bilanz keine Rolle. Bilanziert wird das Grundgeschäft, nicht seine Auswirkung auf die Nutzung des Eigenkapitals.

Gruß
Julien
tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2005 15:23
Richtig!!!

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