Das Darlehn wird in Höhe der zum Bilanzstichtag aktuellen Inanspruchnahme unter Aktiv-Position 4 (Forderungen an Kunden) und der Ausgliederung "darunter: durch Grundpfandrechte gesichert" ausgewiesen.
Auf ein RefiGeschäft kommt es meines Erachtens hier nicht an. Es ist nur danach gefragt, wie das Darlehn ausgewiesen wird. Ansonsten könnte man auch noch auf die Veränderungen auf dem Kundenkonto eingehen. Da zu all diesen Sachverhalten aber keine Informationen vorliegen, bleibt nur die allgemeine Aussage oben.
Der GS I spielt bei der Aufstellung der Bilanz keine Rolle. Bilanziert wird das Grundgeschäft, nicht seine Auswirkung auf die Nutzung des Eigenkapitals.