Grundschuldbestellung |
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Verfasst am: 21.11.2002 23:15 - Geaendert am: 21.11.2002 23:25 |
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Guten Abend beisammen!
Zur Absicherung eines Realdarlehens muss zunächst die Grundschuld bestellt werden. Stimmt es, dass diese vom Notar beglaubigt bzw. beurkundet werden muß, um vom zuständigen Amtsgericht zur Eintragung ins Grundbuch angenommen zu werden? Und wenn ja, wieso? Auf Grundsch.best.urkunden stimmt der Kunde (und das KI) doch der Bestellung zu?
Fragen über Fragen...
Freue mich auf Antworten...vielen Dank!
Chris |
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Verfasst am: 22.11.2002 06:29 - Geaendert am: 22.11.2002 06:32 |
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Nur ein- oder zweimal im Leben kauft und belastet der Normalbürger eine Immobilie. Fast immer geht es dabei um erhebliche wirtschaftliche Werte. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Beteiligten vorgesorgt.
Immobilienkaufverträge und Grundstücksbelastungen können nur unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossen werden. Vor allemdann , wenn die Grundschuld eine Zwangsvollstreckungsklausel beinhaltet, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. |
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Verfasst am: 22.11.2002 12:43 |
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hermann, ich muss sagen du bist ja in fast allen bereichen top. wollt dich mal kurz loben, denn deine antworten helfen doch relativ oft weiter.
thxDesperados83@web.de |
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Verfasst am: 22.11.2002 13:23 |
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Jab, so isses. Möchte mich dem Lobgesang an Herrmann anschließen, der mich mit seiner Antwort nicht dass erste Mal zur Erkenntnis bringt.
Herzlichen Dank, es scheint doch noch Ansätze zur Funktion eines Solidarprinzips zu geben *g*(--Verweis auf akt. Diskussionen um Beträge d. KK und Funktion d. Generationenvertrages--)
Chris |
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