Vinkulierte Namensaktien |
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Verfasst am: 26.03.2004 15:30 |
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Was ist denn das eigentlich?
Also Aktie ist klar, aber Name und vinkuliert?
Bitte weiterhelfen, da der Lehrer echt krasse Fragen stellt! |
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Verfasst am: 26.03.2004 15:33 |
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bei der aktie wird der aktieninhaber is das aktienbuchg der AG eingetragen. mit namen und allen drum und dran.
will er die aktie verkaufen, muss er vorher die AG fragen ob er das darf und ob er empfänger die aktien haben darf.
das wird gemacht um hauptächlich feindlichen übernahmen entgegenzuwirken und um einen festen aktionärsstamm zu entwicklen. ausserdem kann die AG so die kunden direkt ansprechen------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 26.03.2004 16:23 |
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zur Ergängung:
Vinkulierte Namensaktien (§ 68 AktG)
• sind gesetzlich vorgeschrieben bei
- der Lufthansa AG (Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz: Nachweis, ob 50 % in deutschen Händen)
- Nebenleistungs-Aktiengesellschaften, z. B. Pflicht des Aktionärs an eine Zuckerfabrik Rüben zu liefern.
- Kapitalanlagegesellschaften, falls die Investmentgesellschaft in Rechtsform einer AG firmiert
- gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, wenn AG
• werden ausgegeben zum Schutz vor Überfremdung bei
- Familienunternehmungen in der Rechtsform der AG
- genossenschaftlichen Aktiengesellschaften, z. B. BayWa AG, Volksbank Essen AG (Alternative: stimmrechtslose Vorzugsaktien)
• laut Satzung, z. B. bei nicht voll eingezahlten Versicherungsaktien |
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Verfasst am: 27.03.2004 22:07 - Geaendert am: 27.03.2004 22:12 |
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vinkulierte Aktien können nach der Art der Übertragung klassifiziert werden:
- durch Einigung + Zustimmung der Aktiengesellschaft
- Übergabe
- Indossament (in der Praxis Zession)
- Umschreibung im Aktienbuch der Gesellschaft
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Ist in der Satzung die Übertragung der Namensaktie von der Zustimmung der Gesellschaft (Vorstand und/oder Aufsichtsrat) abhängig, so liegt eine vinkulierte Namensaktie vor. Der Aktionär behält jedoch grundsätzlich das Recht, das Eigentum seiner Aktie zu übertragen, es sei denn es bestünden berechtigte Interessen der Gesellschaft dagegen.
Vinkulierte Namensaktien spielen an der Börse nur eine untergeordnete Rolle, dennoch darf ihre volkswirtschaftliche Bedeutung nicht unterschätzt werden, da etwa ein Drittel aller inländischen Aktiengesellschaften solche Anteile ausgegeben hat.
Die Namensaktien wird bei Versicherungsgesellschaften häufig in vinkulierter Form ausgegeben. Mit dieser Sonderform der Aktie wird erreicht, dass
- die Zahl der Aktien, die ein einzelner Aktionär erwerben kann, beschränkt bleibt,
- die Weitergabe an nicht ausreichend zahlungsfähig erscheinende Käufer verhindert wird.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
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Legende ohne Ende
--- EISERN UNION !!! ---
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Verfasst am: 28.03.2004 08:27 |
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@HenKris
Fast allen Versicherungsgesellschaften in der Rechtsform der AG haben vink. NA, so z. B. Allianz Holding.
Lufthansa habe ich bereits erwähnt.
So unbeduetend die vink. NA nicht.
Es ist richtig, für den Anleger ist es kaum merkbar. |
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Verfasst am: 28.03.2004 12:05 |
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Richtig.......es gibt mehr als man denkt!...das kann man daran erkennen,dass die HV-Unterlagen sehr oft nicht mehr über die KI`s kommen,sondern vom Unternehmen direkt an den Kunden geschickt werden. |
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Verfasst am: 28.03.2004 12:58 - Geaendert am: 31.03.2004 15:34 |
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Auch bei nicht vinkulierten Namenaktien werden die Informationen direkt an den Aktionär versandt.
Hier geht es vor allem um die Vinkulierung und somit um das (Durch-)Winken des Vorstandes. |
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Verfasst am: 31.03.2004 10:21 |
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Euch ein riesengroßes DANKESCHÖN!
Ich habs geschnallt! |
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Verfasst am: 31.03.2004 22:47 |
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das freut mich wirklich, wenn wir dir mit den Antworten weiterhelfen konnten |
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