Halbeinkünfteverfahren |
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Verfasst am: 29.03.2005 15:52 |
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Ein Kunde hält 60 Stammaktien einer AG.
Die HV der AG beschloss für das vergangene Geschäftsjahr die Zahlung einer Dividende in Höhe von 12,40 €.
Freistellungsauftrag ist bereits komplett ausgeschöpft.
Die Dividendenbesteuerung erfolgt nach dem Halbeinkünfteverfahren.
a) ermitteln Sie den Betrag, den dem Kunde als Dividende für die 60 Aktien gutgeschrieben werden.
b) Im Veranlagungsjahr hatte der Kunde Dividendeneinkünfte von insgesamt 1750 €. Sein pers. Einkommenssteuersatz liegt bei 35 %. Es fanden Steuervorauszahlungen in Höhe von 390 € statt.
Ermitteln Sie anhand der Angaben die Dividendeneinkünfte nach Steuern ( inkl. Solidaritätszuschlag) und geben Sie an, ob und ggf. in welcher Höhe der Kunde (bezogen auf die Dividendenzahlungen) eine Steuerrückzahlung zu erwarten hat.
Bitte mit Lösungsweg, da ich auf kein richtiges Ergebnis gekommen bin.
Danke schön! |
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Verfasst am: 29.03.2005 15:57 - Geaendert am: 27.04.2005 18:07 |
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zu a)
Bardividende: 60 * 12,40 = 744,00
./. KESt: 744,00 * 20 % = 148,80
./. soliZ: 148,80 * 5,5 % = 8,18
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= Gutschrift (Nettodividende) 587,02 |
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Verfasst am: 30.03.2005 08:25 |
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Guten Morgen,
kann mir auch bitte einer bei der b) helfen?
Gruß
Rakete |
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Verfasst am: 30.03.2005 08:32 |
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Guten morgen Rakete :)
b, hat Hermann doch drunter gepostet... :)
grüße |
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Verfasst am: 30.03.2005 08:36 |
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Oh, ja!
Naja es ist noch früh am morgen!
Danke! ;-) |
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Verfasst am: 30.03.2005 08:39 |
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Macht ja nix, kenn das selber ;) |
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Verfasst am: 01.04.2005 17:12 |
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zu b)
Halbeinkünfte: 1750 Euro : 2 = 875,00 Euro
davon 35 % -> ESt = 306,25 Euro
+ 5,5 % SoliZ 16,84
./. Vorauszahlungen 390 Euro
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= Rückerstattung 66,91 Euro |
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Verfasst am: 01.04.2005 23:35 |
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Hermann,
warum besteuerst du Aufgabe b) mit 35 %? Ich dachte 35 % sind nur bei Tafelgeschäften? Ansonsten sinds doch 20 %??? |
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Verfasst am: 02.04.2005 11:12 - Geaendert am: 02.04.2005 11:12 |
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@Kishandra
1. Bei Dividende gibt es keine ZASt, auch nicht bei Tafelgeschäften!
2. Der Grenzsteuersatz beträgt laut Aufgabe 35 % |
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Verfasst am: 03.04.2005 16:05 |
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Argh,
wer lesen kann ist im Vorteil :) Danke Hermann :) |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:20 |
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Frage zu der Aufgabe:
Wenn die HV eine Dividende beschliesst und es sich um die Bardividende handelt müsste ich doch eigentlich die KöSt vorher abziehen oder nicht?
Danach dann vom Rest die KESt wenn kein FA vorhanden ist usw.
Oder wo liegt jetzt grad mein Denkfehler? |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:35 |
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Die HV beschließt schon immer die Bar(=Brutto)dividende.
Die Begriffe haben sich in letzter Zeit angepasst, meinte vor einiger Zeit mal mein Lehrer. Also sobald die HV was beschließt, ist die Köst schon weg.-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:42 |
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Echt?
So eine Sch.....
In meinen Lehrbüchern und lt meinen Lehrern ist das nicht so....
Zum Glück hab ich heute nochmal rein geschaut! |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:48 |
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Du hast ja uns *smile* |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:25 |
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wird denn bei der IHK auch keinerlei Unterschied zwischen Bar und Bruttodividende gemacht?
Weil, eigentlich war es (dann ja früher) immer so, dass von der Bardividende die Köst runter zu Bruttodivinde... |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:37 |
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Da die Bruttodividende (vor Abzug der KÖSt) für den Kunden keine Rolle mehr spielt, wird vermehrt die Bardividende auch Bruttodividende genannt. Die Höhe wird in der HV beschlossen. |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:44 |
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das würde dann bedeuten, dass ich in der Prüfung, egal ob Brutto- oder Bardividende angegeben wird, grundsätzlich davon ausgehe, dass die KöSt bereits weg ist? |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:45 |
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Genau! |
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