Fragen zu Termingeschäften |
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Verfasst am: 21.06.2010 21:14 - Geaendert am: 21.06.2010 21:16 |
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Mit "verkaufen" ist dann hier wohl eher der gewinnbringende Verkauf bezeichnet und mit glattstellen wohl eher das Auflösen des Geschäfts ggf mit Verlust sonst macht die Aussage in der Tat keinen Sinn...
Könnte natürlich auch sein das damit einfach nur die short Position gemeint ist aber dann müsste der Vollständigkeit halber aber auch "Option kaufen" aufgeführt sein. |
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Verfasst am: 22.06.2010 17:54 |
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Finde ich aber merkwürdig,wenn das im Lehrbuch drinsteht...
Demzufolge kann ich dann nur bei Optionen einen Short-Call kaufen und bei Optionsscheinen nicht? Vorausgesetzt ich bin vorher und jetzt in keiner Long Call Position. |
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Verfasst am: 22.06.2010 19:25 - Geaendert am: 22.06.2010 21:06 |
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Man kann keinen short-call kaufen.
Man hat eine short-position, wenn man eine Option (call oder put) verkauft.
Der Verkäufer erhält eine Gutschrift.
Er ist ein Stillhalter.
Man hat eine long-position, wenn man eine Option (call oder put) kauft.
Der Käufer erhält eine Belastung. Er hat ein Wahlrecht gekauft. |
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Verfasst am: 23.06.2010 20:34 |
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okay - alles klar. Finde ichd ann aber sehr verwunderlich,dass im Lehrbuch steht, dass der Optionsinhaber drei Möglichkeiten hat(verfallen lassen,verkaufen,glattstellen). Das ist doch dann total verwirrend... |
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Verfasst am: 24.06.2010 10:14 |
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Naja auch Lehrbücher sind oft nicht 100% korrekt. Aber ich kann dich beruhigen, auch Lehrer sind nicht immer 100% korrekt, was willste machen. Kauf dir halt ein richtiges Lehrbuch wenn du über das Thema mehr wissen willst. Für Derivate ist Igor Uszczapowski sehr gut weil es recht einfach gehalten ist und dort steht auch alles korrekt drinnen.
ich hatte in der prüfungsvorbereitung in der schule auch eine aufgabe von der ihk gehabt da stand sowas drinnen wie:
"eine option berechtigt den optionsinhaber dazu, diese option jederzeit während der laufzeit auszuüben".
-> die Antwort war richtig aber eigentlich ist sie nicht zu beantworten weil eine elementare Angabe fehlt, nämlich ob es eine amerikanische oder europäische option ist (mit asiatischen arbeitet man ja gar nicht in der schule). Weil diese Aussage trifft ja nur auf amerikansiche optionen zu... |
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Verfasst am: 24.06.2010 13:58 |
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Die Optionen in Deutschland sind i.d.R. nach amerikanischer Art. |
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Verfasst am: 24.06.2010 19:57 - Geaendert am: 24.06.2010 19:59 |
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Diese Ausage ist falsch, denn es werden deutlich mehr europäische Optionen gehandelt als amerikanische Optionen und das hat auch einen guten Grund. Denn europäische Optionen werden zu 99% genutzt um Strukturen herzustellen wie Zertifikate, strukturierte Schuldscheindarlehen, strukturierte Bonds usw. Diese Produkte haben nunmal eine Laufzeit bzw. Endfälligkeit und diese Strukturen könnte man sonst gar nicht darstellen. Außerdem gibt es noch einen sehr wichtigen Grund, denn amerikanische haben keinen Zeitwert und sind daher schlecht geeignet für Strukturen.
Selbst die meistgehandelten Index-Optionsscheine sind europäisch ausgestaltet um einen Future-Charakter herzustellen.
Lange Rede kurzer Sinn, es werden mehr europäer gehandelt als amis. |
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Verfasst am: 24.06.2010 22:43 |
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Die meisten Optionen können während der Laufzeit ausgeübt werden. Somit sind nach amerikanischer Art. |
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Verfasst am: 25.06.2010 11:33 |
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Ach ja und wo steht das? |
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Verfasst am: 28.06.2010 14:27 |
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Wo steht das Gegenteil? |
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Verfasst am: 28.06.2010 15:15 |
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@Renovatio:
Wieso sollen amerikanische Opt. denn keinen Zeitwert haben ?!?
Und sollen viel mehr amerikanische Opt. als europäische gehandelt werden??? Denn man kann doch auch sehr viele Zertifikate zwischenzeitlich (vor der Fälligkeit) verkaufen!
Also ich denke auch, dass es ehr viel mehr amerikanische Optionen gibt... |
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Verfasst am: 28.06.2010 17:21 - Geaendert am: 28.06.2010 17:22 |
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@Herrmann: ich suche mal eine Statistik heraus!
@BadBanker: wenn ich eine amerikanische Option jeden Tag ausüben kann, wie soll sie dann einen Zeitwert haben? Das einzige was sie hat ist die Differenz von Strike zu Börsenkurs des Underlyings.
Und das mit dem Verkauf ist nicht dein Ernst oder? Was hat denn der Verkauf eines Zertifikats mit dessen Strukturierung zu tun?? |
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Verfasst am: 28.06.2010 17:34 |
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bin mal wieder etwas verwirrt. Ich habe gelesen,dass ein Kunde der in einer Short-Position ist, eine Sicherheitsleistung(Margin) zu erbringen hat.
Sprich wenn ich meine vorher gekaufte Option verkaufe muss ich eine Margin stellen? Denke ich habe damit meine Position glattgestellt.
Also kann ich als Privatanleger doch einen short-call verkaufen??? Wenn ja, wie mache ich das praktisch?
Habe sonst gedacht,dass die Bank als Emittent immer in der Short-Position ist. |
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Verfasst am: 28.06.2010 17:41 |
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margins hast du im future-handel, nicht im optionsgeschäft - dort arbeitet man mit prämien. |
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Verfasst am: 28.06.2010 21:12 |
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okay Prämien :-)
Scheinen ja aber auch so eine Art Margin zu sein.
Könnt ihr mir bei meinem vorherigen Post nochmal auf die Sprünge helfen!? |
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Verfasst am: 29.06.2010 12:30 |
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so, hier ist das Gegenteil fernab von Schulbuchwissen:
http://www.888options.com/resources/product_specifications/index_options.jsp
Anhand der Tabelle der Options Industry Council sieht man den weit höheren Anteil der europäischen Optionen. Zudem ist der Anteil europäischer Optionen im OTC Geschäft bei über 80%. Einzig im geregelten Markt auf single stocks sind american style Optionen häufiger anzutreffen. Was jedoch die Aussage "in Deutschland sind american style Optionen üblich" ad absurdum führt. |
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