Optionen |
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Verfasst am: 24.05.2012 22:20 |
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Die Option muss nicht bei dem ursprünglichen Käufer zurückgekauft werden. |
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Verfasst am: 24.05.2012 22:26 |
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Wie das? Die zwei Handelsteilnehmer haben ja die Option abgeschlossen und bis zum Verfall kann der Verkäufer diese glattstellen.
Wie wird denn gewährleistet bei der Glattstellung, dass es die gleiche Option ist (Auftragsnummer?), wenn der Käufer wieder wechselt? |
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Verfasst am: 25.05.2012 08:48 |
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Der Markt ist dermaßen groß, dass es überhaupt nicht notwendig ist genau diese eine Option zurück zu kaufen. Du gibt beim
Handel an, ob es sich um eine opening transaction oder closing transaction handelt. Daher wird unterschieden ob zurück kaufst oder nicht. |
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Verfasst am: 25.05.2012 09:00 - Geaendert am: 25.05.2012 09:00 |
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Ok. Ich denke dann haben wir den Fall abgehandelt. Ich habe noch 2 - 3 andere Spreading Geschichten wo ich Hilfe brauche. Dazu im Laufe der nächsten Woche mehr. Vielen Dank für das Feedback bis dahin. |
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Verfasst am: 03.03.2016 12:40 - Geaendert am: 03.03.2016 12:42 |
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