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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Hilfe Wandelanleihen!!!
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Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2002 22:35
Allerdings ist richtig, dass die Kapitalerhöhung bedingt ist, weil man ja nicht unbedingt umwandeln muss...

Ich hab das Teil jedenfalls nicht gelernt und zum ersten Mal was von alpha darüber gelesen auf der Seite hier...

N8i.
engelly
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2002 22:39
Lücken hab ich schon genug :-)


Also ich hab das so gelernt, dass eine bedingte Kapitalerhöhung vorgenommen wird - bei Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Belegschaftsaktien!
Und dann nur so hoch, wie das Ganze in Anspruch genommen wird!
Falls das nicht so ist - bitte bescheid geben :-)

Also das da unter Wandelschuldverschreibungen - Optionsschein - Hebelwirkung steht - denn das gibts da ja wirklich nicht!

Naja mal sehen - in ein paar Tagen wissen wir - ob wir die Wandelschuldverschreibung auch lernen mussten! :-)

Mfg

Engelly

Alpha182
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2002 15:31 - Geaendert am: 19.11.2002 15:31
Du hast recht!

Also bei ner Wandelanleihe handelt es sich um eine bedingte Kapitalerhöhung. Das heißt man kann die Höhe dieser KE erst nach dem Ende der Umtauschfrist absehen, Denn nich jeder Besitzer einer WA möchte diese in Aktien umtauschen.
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2002 16:53 - Geaendert am: 19.11.2002 16:59
Die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung ist wie die Ausgabe einer Optionsanleihe eine BEDINGTE Kapitalerhöhung.

MfG

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