Also ich hab das so gelernt, dass eine bedingte Kapitalerhöhung vorgenommen wird - bei Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Belegschaftsaktien!
Und dann nur so hoch, wie das Ganze in Anspruch genommen wird!
Falls das nicht so ist - bitte bescheid geben :-)
Also das da unter Wandelschuldverschreibungen - Optionsschein - Hebelwirkung steht - denn das gibts da ja wirklich nicht!
Naja mal sehen - in ein paar Tagen wissen wir - ob wir die Wandelschuldverschreibung auch lernen mussten! :-)
Also bei ner Wandelanleihe handelt es sich um eine bedingte Kapitalerhöhung. Das heißt man kann die Höhe dieser KE erst nach dem Ende der Umtauschfrist absehen, Denn nich jeder Besitzer einer WA möchte diese in Aktien umtauschen.