Stückzinsen |
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Verfasst am: 09.11.2005 14:57 |
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Das ist eine Süd-Afrika Anleihe. |
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Verfasst am: 09.11.2005 14:58 |
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ja schon klar, aber es war ja kein jahr angegeben!!
und wenn in der Prüfung kein genauer Tag angegeben ist ( z.B: Mittwoch ) wird sowieso immer von einem Mo,Di oder Mi ausgegangen wollte es ja nur mal erwehnt haben*‘*‘*Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber ich lebe länger*‘*‘* |
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Verfasst am: 09.11.2005 14:59 |
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@Violet85
Zinsen werden (normalerweise) im Nachhinein gezahlt. Das ist richtig. Aber weißt Du es? Und vieleicht ist es eine exotische Anlage???
Und du musst trotzdem Wissen, ob der nächste fällige Kupon mitgeliefert wurde. (normalerweise schon)
Wenn der Verkäufer den nämlich behält stimmt Deine Aussage nicht mehr. |
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Verfasst am: 09.11.2005 15:03 |
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Wenn es eine langläufige Anleihe ist, kann es auch sein, dass die Anlage 30/360 abgerechnet wird. Allerdings würde ich bei einer Südafrika Anleihe davon absehen. Bei deutschen Anleihen ist das interessanter.
Wie mehrfach erwähnt: Immer das Kleingedrucke lesen. Und in Prüfungen IMMERdurch die Formelsammlung blätten. Das hat mir den Hals gerettet. Da stand drin welche Anlage wie berechnet wird. |
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Verfasst am: 09.11.2005 15:17 |
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seit wann kann man denn in der Prüfung die Formalsammlung nutzen?? |
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Verfasst am: 09.11.2005 16:08 |
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Ich habe einige alte Prüfungen, da ist überall eine Formelsammlung dabei! |
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Verfasst am: 09.11.2005 18:09 |
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Kurswert = 22.000 € • 108 % = 23.760,00 €
+ Stückzinsen = 22.000•5,25•179/100/365=566,42 €
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= ausmachender Betrag 24.326,42 € |
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Verfasst am: 09.11.2005 18:16 |
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Generell:
Stückzinstage
Ab Zinslauf bis Verkauf + 2 Bankarbeitstage - 1 Tag
Zuzüglich Gutschrift aus Kapitalrückzahlung zum Kurswert
= ausmachender Betrag
abzgl. evt. ZASt zzgl. SolZ
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 09.11.2005 18:22 |
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ZAst und SoliZ können nur beim Verkauf anfallen; nie beim Kauf. |
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