Frage zu offenen Immobilienfonds |
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Verfasst am: 01.06.2010 14:26 |
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Es muss zwar täglich ein Rücknahmepreis gestellt werden, aber es muss ja nicht jeden Tag der Inventarwert berechnet werden. Ich meine, relativ unwahrscheinlich das ein Gebäude von einem auf den anderen Tag an Wert verliert - warum sollte ich daher den Preis täglich ermitteln. Das einzig ständig variable wird bei einem Immofonds wohl eher der NIW sein, da ja täglich neue Anleger hinzu kommen und wegfließen und die Schulden stellenweise zurückgefahren werden oder neue aufgenommen werden.
Daher muss zwar täglich ein Rücknahmepreis gestellt werdnen, aber es muss nicht täglich eine Bewertung erfolgen. |
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Verfasst am: 01.06.2010 15:16 |
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Die Antwort muss anders formuliert werden, damit sie vollständig richtig ist.
Die Ermittlung des Wertes der Immobilien in einem Offenen Immobilienfonds ist für die tägliche Berechnung
des Anteilspreises zwingend notwendig.
Es ist aber nicht möglich, für jede Fondsimmobilie börsentäglich eine Bewertung durchzuführen.
Dies ist auch nicht notwendig, da sich der Wert einer Immobilie unter normalen Umständen nicht von einem Tag auf den anderen ändert. Die Vertragsbedingungen von Offenen Immobilienfonds sehen vor, dass im Fonds befindliche Immobilien mindestens einmal jährlich neu bewertet werden müssen. |
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Verfasst am: 01.06.2010 16:29 |
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Du siehst also selbst in welcher Zwickmühle wir manchmal bei den IHK Aufgaben sind... :-) |
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Verfasst am: 01.06.2010 17:08 |
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Das war keine IHK- Aufgabe! |
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Verfasst am: 01.06.2010 23:39 |
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Das nicht, aber die sind oft genau so bescheurt gestellt. ich erinnere mich da immer gerne an so 3-4 Aufgaben die m.E. auch so nicht richtig gestellt sind... |
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Verfasst am: 14.08.2010 17:35 |
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Hi,
habe nur eine kurze Frage:
Wofür wird die Vertriebsprovision bei offenen Immofonds erhoben?Was beinhaltet diese genau?
Vielen Dank und viele Grüße
Timo |
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Verfasst am: 14.08.2010 19:10 |
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Vertriebsprovision ist u.a. für Werbung und Marketing. Wie sich das genau zusammensetzt, kann ich nicht sagen. |
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Verfasst am: 14.08.2010 21:48 |
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Zu den Vertriebskosten gehören
- Provision für den Verkäufer (Vertreter, Bank usw.)
- Kosten für die Abwicklung
- Kosten für die Werbung |
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Verfasst am: 27.09.2010 18:52 |
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Folgendes ist geplant:
Bei offenen Immobilienfonds ist eine Mindesthaltedauer der Fondsanteile von 24 Monaten vorgeschrieben. Ferner sind bei einer Rückgabe der Fondsanteile im dritten und vierten Jahr erhebliche Abschläge auf den Rücknahmepreis in Höhe von 10 % und 5 % vorgesehen. Die Regelung gilt für Neuanlagen. Altanleger müssen zwar Abschläge bei der Rückgabe hinnehmen, für sie gilt jedoch nicht die Mindestanlagedauer.
Alle Anleger können monatlich Fondsanteile im Wert von bis zu 5.000 EUR ohne Abschlag zurückgeben.
Offenen Immobilienfonds, die derzeit geschlossen sind, droht künftig die Abwicklung. Zuvor sind Verkäufe unterhalb des Verkehrswertes zulässig.
Die Bewertung der Fondsimmobilien wird zukünftig an die Rücknahmetermine gekoppelt. Statt der bisher üblichen täglichen Rücknahme können von den Fondsgesellschaften längere Intervalle gewählt werden. Wird an der täglichen Rücknahme festgehalten, muss der gesamte Immobilienbestand monatlich neu bewertet werden.
Quelle:
Gesetzentwurf zum Anlegerschutz |
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Verfasst am: 10.11.2010 17:48 |
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26 Milliarden Euro Fondsvermögen sind derzeit nicht rückzahlbar. Faktisch haben in den letzten Jahren für einen großen Teil des Marktsegments die Anbieter von Immobilienfonds das dem Anleger gegebene Versprechen, die Garantie täglicher Verfügbarkeit, zumindest teilweise, teilweise auch wiederholt und noch andauernd nicht eingehalten.
Quelle:
http://www.datev.de/portal/ShowPageMobile.do?pid=dpi&nid=107894 |
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