Legitimationsurkunde, Beweisuk. Wertpapiere..Aufgabe!!Hilfe! |
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Verfasst am: 09.01.2006 15:33 |
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Ich habe folgende Aufgabe:
Nennen Sie die jeweils engen, weiten und weiteren Begriffe bei:
a) Legtimaionsurkunden, Beweisurkunden und Wertpapieren
b) Effekten, wertpapieren,Urkunden
kann mir da jemand weiterhelfen?? Kapiere da irgendwas nicht im Moment!! Bitte
Thx |
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Verfasst am: 09.01.2006 15:34 |
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häää??? |
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Verfasst am: 09.01.2006 15:52 |
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ja, ich weiß!!!
So ein Mist |
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Verfasst am: 09.01.2006 16:17 |
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Hallo!
Seltsame Fragestellung.
Aber bei Wertpapieren kann ich dir weiterhelfen:
Bei einem Wertpapier sind Recht und Urkunde miteinander verbunden. Heißt:
- der Berechtigte kann sein recht nur mit der Urkunde einfordern und
- der Verpflichtete muss nur unter Vorlage der Urkunde leisten.
Jetzt Unterscheiden wir zwischen wertpapieren im weiten und engem Sinne:
Im weiten Sinn:
Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.
D.h. zuerst wird das Recht abgetreten, dann wird die Urkunde übergeben. - Rektapapier
Im engen Sinne:
Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.
D.h. das Papier wird übergeben und damit auch das Recht. Inhaberpapier. |
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Verfasst am: 09.01.2006 18:10 |
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Bei dem Sparbuch hat der Inhaber das Recht am Wert(Inhaberpapier)
LG
Sandra |
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Verfasst am: 09.01.2006 21:18 |
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zu b) Effekten, wertpapieren,Urkunden
Urkunden ist der weiteste Begriff und Effekten, der engste Begriff. Dazwischen drin sind die Wertpapiere.
Alle Effekten sind Wertpapiere, ab er nicht umgekehrt.
weit: Legtimaionsurkunden,
mittel: Beweisurkunden
eng: Wertpapiere |
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